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Arbeitsausfall

R
rika
Jan 2018 bearbeitet

wer kann mir einen rat geben? in unserer firma müssen die Arbeitnehmer zu hause bleiben da kein Material zum verarbeiten da ist und sollen dies an anderen Tagen (Wochenende) nacharbeiten. was kann der BR tun für die Arbeitnehmer?

5.40403

Community-Antworten (3)

L
Lotte

30.07.2007 um 00:20 Uhr

rika, das kommt auf einige Rahmenbedingungen an:

  • ist Sonntagsarbeit erlaubt?
  • Gibt es einen Dienstplan, den der BR genehmigt?
  • arbeitet Ihr im Rahmen des § 12 TzBfG (KAPOVAZ)?
  • gibt es Arbeitszeitkonten?

Für die AN könnte der § 615 BGB individualrechtlich interessant sein (wenn die Rahmenbedingungen dies hergeben) und für den BR im Rahmen des § 80 BetrVG

K
Konrad

30.07.2007 um 11:49 Uhr

@rika Nach § 615 BGB behält der Arbeitnehmer seinen Entgeltanspruch, ohne seinerseits seine Arbeit nachleisten zu müssen, wenn der Arbeitgeber in Annahmeverzug ist, gilt auch bei Störungen im Betriebsablauf (z.B. Ausfall der Stromversorgung, Brandschaden, fehlende Rohstoffe).

Konkret hat Euer AG euch zu arbeitsvertragliche oder durch eine BV vereinbarte Arbeitszeit zu beschäftigen, wenn AG eben nicht kann hat er euch bei voller Bezahlung freizustellen! Das ist eben das unternehmerische Risiko, ihr müsst die Zeit schon gar nicht am Wochenende nacharbeiten, wenn das WE kein regulärer Arbeitstag ist.

B
betriebsratten

30.07.2007 um 18:08 Uhr

@Konrad

Ausser Gewerbeaufsicht und BR stimmen zu und der AG bezahlt es wie reguläre Sonntagsarbeit mit Zuschlägen und allem Zinnober.

Mit dem Annahmeverzug stimme ich Dir zu, der Arbeitsvertrag ist juristisch ein Dienstvertrag nach BGB

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