Erstellt am 26.07.2007 um 10:39 Uhr von Frank B
§87 Abs.1 Ziff. 10,11 BetrVG!
Erstellt am 26.07.2007 um 14:48 Uhr von paula
Und wenn der AG es geschickt macht, werdet ihr kein Land sehen... trotz MBR
Erstellt am 26.07.2007 um 14:51 Uhr von betriebsratten
@paula
Was meinst Du? Auszahlung in bar auf dem Firmenparkplatz??
Erstellt am 26.07.2007 um 16:01 Uhr von paula
nein so macht man das nicht...
§ 87 BetrVG greift nur bei einem kollektiven Bezug. Ich muss die Zahlungen nur individualisieren. Also ständig neue unterschiedliche Anlässe für die Zahlungen an einzelne MA. Ich darf halt keine Gruppen bedenken. Das ist dann Nasenprämie pur....
Erstellt am 26.07.2007 um 17:02 Uhr von betriebsratten
Aber 2 Personen mit gleichem Anlass wären schon ein Kollektiv..oder?? ..mhmhmhmh....wird ein interessantes Thema
Erstellt am 26.07.2007 um 17:35 Uhr von amazing
Dazu hätte ich auch eine Frage.
Wenn in den AV's bei einigen wenigen MA's die gleiche %uale Beteiligung an Savings vorgesehen sind, dann ist es doch demzufolge auch Kollektivrecht, oder?
Erstellt am 26.07.2007 um 20:56 Uhr von paula
wenn es individuell ausgehandelte Arbeitsverträge sind... Nein!! kein MBR