Mitbestimmungsrechte des BR bei "Nasenprämien"
Welche Rechte hat der Betriebsrat, wenn im tariflichen Bereich und ggf. auch bei AT Mitarbeitern (keine leitenden Angestellten), leistungsbezogene regelmässige Zulagen, Jährliche Einmalzahlungen oder "Nasenprämien" gezahlt werden?
Community-Antworten (7)
26.07.2007 um 12:39 Uhr
§87 Abs.1 Ziff. 10,11 BetrVG!
26.07.2007 um 16:48 Uhr
Und wenn der AG es geschickt macht, werdet ihr kein Land sehen... trotz MBR
26.07.2007 um 16:51 Uhr
@paula
Was meinst Du? Auszahlung in bar auf dem Firmenparkplatz??
26.07.2007 um 18:01 Uhr
nein so macht man das nicht...
§ 87 BetrVG greift nur bei einem kollektiven Bezug. Ich muss die Zahlungen nur individualisieren. Also ständig neue unterschiedliche Anlässe für die Zahlungen an einzelne MA. Ich darf halt keine Gruppen bedenken. Das ist dann Nasenprämie pur....
26.07.2007 um 19:02 Uhr
Aber 2 Personen mit gleichem Anlass wären schon ein Kollektiv..oder?? ..mhmhmhmh....wird ein interessantes Thema
26.07.2007 um 19:35 Uhr
Dazu hätte ich auch eine Frage.
Wenn in den AV's bei einigen wenigen MA's die gleiche %uale Beteiligung an Savings vorgesehen sind, dann ist es doch demzufolge auch Kollektivrecht, oder?
26.07.2007 um 22:56 Uhr
wenn es individuell ausgehandelte Arbeitsverträge sind... Nein!! kein MBR
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