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Mitbestimmungsrechte des BR bei "Nasenprämien"

B
betriebsratten
Jan 2018 bearbeitet

Welche Rechte hat der Betriebsrat, wenn im tariflichen Bereich und ggf. auch bei AT Mitarbeitern (keine leitenden Angestellten), leistungsbezogene regelmässige Zulagen, Jährliche Einmalzahlungen oder "Nasenprämien" gezahlt werden?

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Community-Antworten (7)

FB
Frank B

26.07.2007 um 12:39 Uhr

§87 Abs.1 Ziff. 10,11 BetrVG!

P
paula

26.07.2007 um 16:48 Uhr

Und wenn der AG es geschickt macht, werdet ihr kein Land sehen... trotz MBR

B
betriebsratten

26.07.2007 um 16:51 Uhr

@paula

Was meinst Du? Auszahlung in bar auf dem Firmenparkplatz??

P
paula

26.07.2007 um 18:01 Uhr

nein so macht man das nicht...

§ 87 BetrVG greift nur bei einem kollektiven Bezug. Ich muss die Zahlungen nur individualisieren. Also ständig neue unterschiedliche Anlässe für die Zahlungen an einzelne MA. Ich darf halt keine Gruppen bedenken. Das ist dann Nasenprämie pur....

B
betriebsratten

26.07.2007 um 19:02 Uhr

Aber 2 Personen mit gleichem Anlass wären schon ein Kollektiv..oder?? ..mhmhmhmh....wird ein interessantes Thema

A
amazing

26.07.2007 um 19:35 Uhr

Dazu hätte ich auch eine Frage.

Wenn in den AV's bei einigen wenigen MA's die gleiche %uale Beteiligung an Savings vorgesehen sind, dann ist es doch demzufolge auch Kollektivrecht, oder?

P
paula

26.07.2007 um 22:56 Uhr

wenn es individuell ausgehandelte Arbeitsverträge sind... Nein!! kein MBR

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