Aufgaben/Einsatz von Ersatzmitgliedern - zu Betriebsversammlungen zu laden, wenn der Betriebsrat nicht vollzählig wäre?
Hallo,
ich habe Fragen zu Betriebsratstätigkeiten von Ersatzmitgliedern.
Sind Ersatzmitglieder zu Betriebsversammlungen zu laden, wenn der Betriebsrat nicht vollzählig wäre?
Sind Ersatzmitglieder überhaupt zu anderen Aktivitäten außerhalb von Betriebsratssitzungen mit Beschlussvorlagen zugelassen? Wenn ja, welche?
Gibt es dafür Gesetztestexte/Urteile?
Vielen Dank und freundliche Grüße
Knupps
Community-Antworten (4)
25.07.2007 um 18:45 Uhr
Hi,
da jeder Arbeitnehmer zur Betriebsversammlung eingeladen wird, darf das Ersatzmitglied sowieso kommen. Allerdings dürfen Ersatzmitglieder zur Betriebsratssitzung nur nachrücken, wenn ein ordentliches Betriebsratsmitglied zeitweilig verhindert (nicht nur abwesend) ist (siehe § 25 BetrVG). Zur Verhinderung lese mal ein Kommentar (Fitting/etc.).
25.07.2007 um 18:54 Uhr
"Knupps,
das Wort "Ersatz" bedeutet "Ersatz", wenn ein BRM verhindert ist. In Allen Tätigkeiten eines Ordentlichen BRM.
25.07.2007 um 18:57 Uhr
Während der Zeit der Stellvertretung nimmt das ErsMitgl nicht nur an den BRSitzungen teil, sondern auch alle sonstigen dem BR obliegenden Geschäfte wahr. Dabei kommt es nicht auf die Dauer der Verhinderung des BRM an.
25.07.2007 um 22:15 Uhr
Bei einer zeitweiligen Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds tritt das entsprechende Ersatzmitglied gem. § 25 Abs.1 BetrVG vorübergehend als ordentliches Betriebsratsmitglied in den Betriebsrat ein. Bis auf die Funktionen des Vertretenen übernimmt das Ersatzmitglied alle Rechte und Pflichten eines Betriebsratsmitglieds. Die Stellvertretung ist nicht nur auf die Betriebsratssitzung beschränkt. Dazu bedarf es keiner Benennung oder einer Beschlussfassung des Betriebsrats. Ein Ersatzmitglied kann diese Aufgaben aber nur wahrnehmen, wenn es über seinen Stellvertretung informiert ist. Somit wäre der Vorsitzende des Betriebsrates verpflichtet das „richtige“ Ersatzmitglied über seinen Einsatz zu informieren. Grundsätzlich hat auch bei Ausfall eines ordentlichen Betriebsratsmitglieds das entsprechende Ersatzmitglied das RECHT in einer Betriebsversammlung mit dem Betriebsrat „aufzutreten“.
Verwandte Themen
Wer rückt nach?
Hallo BR Kollegen, ich hätte eine Frage zum Thema Vertretung im BR. Wir streiten seit einigen Tagen über das Thema Frauenquote. Jeder hat ein Gesetzgefunden zur Vertretung der BR Mitglieder ab
Einsatz von Ein-Euro-Jobbern ist mitbestimmungspflichtig
Man glaubt es kaum! Neuer Beschluß. Fundstelle www.arbeitsrecht.de Der Einsatz von so genannten Ein-Euro-Kräften bei den Verwaltungsbehörden in Hessen unterliegt der Mitbestimmung des jeweiligen P
Rufbereitschaft
Guten Abend, Ein paar Fragen zur Rufbereitschaft die ich jetzt schon seit 4 Jahren so mache und mir langsam denke ist das ganze überhaupt rechtens. Bei mir sieht es so aus das ich normale Frühschich
Betriebsfrieden: Störung
Hallo, bei uns hat im Jahre WXYZ ein Umstrukturierungsprozess stattgefunden. Im ganzen Jahr WXYZ fand nur eine Betriebsversammlung und zwar vor dem Umstrukturierungsprozess statt. Als ich Mitgli
Einsatz außerhalb des Betriebsratsbezirks?
Hallo, ich arbeite als Geringverdienerin in einem Drogeriegeschäft in einem Betriebsratsbezirk in Bayern. Da ich noch zur Verfügung stehende Stunden habe, die ich in einem anderen Laden arbeiten könn