Minder-und Fehlleistungen in Form eines Beurteilungsbogens - Im Ergebnis wird die Mitbestimmung ausgeschaltet?
Habt ihr schon mal was von Minder-und Fehlleistungen, in Form eines Beurteilungsbogens gehört? Da sollen die Arbeitnehmer vom Vorgesetzten eingetragen werden. Es könnte zu Ermahnungen und Abmahnungen kommen. Im Ergebnis, die Mitbestimmung wird ausgeschalten.
Community-Antworten (2)
25.07.2007 um 17:53 Uhr
Auch ein Beurteilungsbogen ist unter der Prämisse Mitbestimmungspflichtig.;-)
Gruss Dudde
26.07.2007 um 01:01 Uhr
Mitbestimmung kann nicht ausgeschaltet werden - per Gesetz könnt ihr nicht mal 'drauf verzichten! Also ran an den ArG und ihm den §94 um die Ohren gehauen!
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