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Minder-und Fehlleistungen in Form eines Beurteilungsbogens - Im Ergebnis wird die Mitbestimmung ausgeschaltet?

B
Blume52
Jan 2021 bearbeitet

Habt ihr schon mal was von Minder-und Fehlleistungen, in Form eines Beurteilungsbogens gehört? Da sollen die Arbeitnehmer vom Vorgesetzten eingetragen werden. Es könnte zu Ermahnungen und Abmahnungen kommen. Im Ergebnis, die Mitbestimmung wird ausgeschalten.

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Community-Antworten (2)

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Dudde

25.07.2007 um 17:53 Uhr

Auch ein Beurteilungsbogen ist unter der Prämisse Mitbestimmungspflichtig.;-)

Gruss Dudde

H
hans

26.07.2007 um 01:01 Uhr

Mitbestimmung kann nicht ausgeschaltet werden - per Gesetz könnt ihr nicht mal 'drauf verzichten! Also ran an den ArG und ihm den §94 um die Ohren gehauen!

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