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Mitbestimmung bei Statistik über Fehlleistungen

N
neffets
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen! Würde die Führung einer Exel-Liste durch den AG die Mitbestimmung des BR berühren, wenn diese die Fehlleistungen der Kollegen im Lagerkommissionierbereich namentlich auflisten würde? §87 Abs.1 Pkt.6 ? Wäre diese Liste definierbar als "techn. Einrichtung" gem. dieses Paragraphen? Und wäre dann zu berücksichtigen, was der AG mit dieser Liste tut?

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Community-Antworten (3)

H
harald

05.11.2006 um 18:13 Uhr

die liste warscheinlich nicht wohl aber der PC mit dem sie gefürt wird "Einfürung und A N W E N D UN G von Technichen Einrichtungen " 87, 1. 6

M
Mona-Lisa

05.11.2006 um 18:23 Uhr

@harald, ich würde mir als AG ganz bestimmt von niemanden verbieten lassen, eine Excel-Fehlerliste zu führen. Solange sie nicht im Betrieb den Mitarbeitern zugänglich ist!

F
Fayence

05.11.2006 um 18:35 Uhr

neffets, mir drängt sich die Vermutung auf, dass Euer AG beabsichtigt eine s.g. "Rennliste" zu erstellen! Im Zusammenhang mit einer solcher Liste ist nicht nur der §87 Abs.1 Nr.6 sondern auch die §§ 75 Abs.2 und 94 sind durch den BR zu beachten.

Mehr dazu findest Du hier: http://www.btq.de/artikel/CF_04-01_18.pdf

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