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Muss Arbeitgeber Haftpflichtversicherung abschließen - Möglichkeiten des Betriebsrates?

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peter56
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, ist ein Arbeitgeber, in dem speziellen Fall geht es um einen Wohnheimträger (öffentlicher Dienst) verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die dessen Mitarbeiter am Arbeitsplatz schützt? Falls ja, welche Möglichkeiten hat ein Betriebsrat, den Arbeitgeber zum Abschluss einer solchen Versicherung zu bewegen? Gibt es eine gesetzl. Grundlage?

Es betrifft einen aktuellen Fall, wo ein Mitarbeiter während der Arbeitszeit gestürzt ist. Der Kollege stürzte und verletzte sich. Die Kleidung des Betroffenen wurde ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen. Der Arbeitgeber verweigert eine Entschädigung mit der Begründung, man habe keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen.

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Community-Antworten (3)

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paula

25.07.2007 um 17:02 Uhr

Um Schadenersatzpflichtig zu sein muss der AG zumindest ein fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen sein. Gibt es das hier? Warum ist der Kollege gestürzt. Eigene Unachtsamkeit ohne Mitverschulden des AG? Dann besteht keine Ersatzpflicht. Da hilft auch keine Haftpflicht, da diese erst eintritt wenn man dem AG ein Fehlverhalten vorwerfen kann.

Wenn den AG ein Mitverschulden trifft dann muss er auch einstehen für seinen Anteil am Schaden. Auch dies ist unabhängig von einer möglichen Versicherung.

Interessant wird das ganze erst bei der Schädigung Dritter. Hier ist nach den Grundzügen des innerbetrieblichen Schadensrecht eine mögliche Versicherbarkeit des Schadens zu berücksichtigen.

Zwingen kann der BR den AG hier nicht. Es besteht insoweit kein MBR

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peter56

25.07.2007 um 17:34 Uhr

Vielen Dank, Paula.

Das bedeutet also, dass ein Mitarbeiter bei eigener Unachtsamkeit keine Chance auf Regulierung des Schadens hat. Verstehe ich das richtig? Wie sieht das denn aus, wenn ein Heimbewohner einen Mitarbeiter schädigt z.B. Verschütten von Flüssigkeit mit Verunreinigung der Kleidung usw.? Wer zahlt denn da den Schaden?

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Erwin

25.07.2007 um 17:56 Uhr

Hallo peter56,

Schadensmeldung an die GUV, bzw. Eure Berufsgenossenschaft senden, die ersetzt Schäden, die von Heimbewohnern verursacht werden. Wird bei uns ( WfbM) so gehandhabt und dürfte meines Erachtens auch für Wohnheime zutreffen.

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