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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Abmahnung eines SB Kollegen

S
sarmale
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, liebe Leute, während meines Urlaubs (bin SBV) bekam eine schwerbehinderter Kollege eine Abmahnung. Habe davon erst jetzt erfahren, und keinerlei Info erhalten. Ist das rechtens, und wie kann ich dagegen angehen ? Danke

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Community-Antworten (3)

W
Werwolf

24.07.2007 um 11:58 Uhr

Hallo Sarmale,

da Abmahnungen mitbestimmungsfrei sind siehe BetrVG §87 (Fitting Rdnr. 82) (Däubler/Kittner Rdnr. 66)

Du kannst höchstens versuchen zu vermitteln und auf Good Will des AG hoffen. Ansonsten ist das individualrechtlich zu sehen und der Kollege kann gerichtlich dagegen vorgehen. Natürlich müsste man erst mal wissen, um was es überhaupt geht.

K
khel

24.07.2007 um 13:24 Uhr

Hallo Sarmale,

wie Werwolf schon geschrieben hat, kannst Du gegen die Abmahnung des Kollegen gar nicht vorgehen. Das kann nur er selber. Du wärst erst mit im Boot, wenn die Abmahnung zu einer Kündigung führen würde.

Gruß khel

R
Rosenheimer

24.07.2007 um 18:22 Uhr

Oder wenn sich der Mitarbeiter sofort nach Erhalt der Abmahnung an den Betriebsrat gewandt hätte. Oder wenn der Mitarbeiter Betriebsräte zu dem Gespräch mitgenommen hätte.

Und sollte die Abmahnung ungerechtfertigt sein, so sollte der Mitarbeiter einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen. Dieser wird dann schon die entsprechende Schritte einleiten, um die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen.

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