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Konsequenzen einer Teilzahlung - gleichzusetzen mit einer genehmigten Gehaltsreduzierung?

S
smilla
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen und Kolleginnen,

unser Betrieb (29 Mitarbeiter/innen) ist nahezu zahlungsunfähig. Wir haben der Büroleitung zwei Fristen gesetzt das ausstehende Gehalt (September) zu bezahlen. Nach fruchtlosem Ablauf der ersten Frist legen wir einen Tag die Arbeit nieder, nach Ablauf der zweiten Frist gehen wir geschlossen zum Amtsgericht und melden Insolvenz an.

Nun wurde uns für September eine Teilzahlung angeboten. Ist dies gleichzusetzen mit einer genehmigten Gehaltsreduzierung und somit zum Nachteil der Belegschaft? Sollten wir dies eher als zeitlich begrenzte Stundungsabrede machen? Wie sieht es dann mit der Frist Anmeldung Insolvenz aus, kann diese aufrecht erhalten werden?

Und hier noch eine unqualifizierte Frage einer BR-Anfängerin (Kurse können eben auch nicht bezahlt werden...). Muss der AG das Gehalt am Streiktag zahlen?

Ich hoffe auf Eure Unterstützung, hier brennt's in allen Ecken! Danke

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Community-Antworten (1)

R2
rolfo 2

27.10.2006 um 09:47 Uhr

Ihr solltet schnellstens eine Rechtsanwalt einschalten, allein werdet ihr damit nicht fertig. Holt euch die Gewerkschaft dazu. Zur Gehaltszahlung beim Streik----- Nein

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