Konsequenzen einer Teilzahlung - gleichzusetzen mit einer genehmigten Gehaltsreduzierung?
Hallo Kollegen und Kolleginnen,
unser Betrieb (29 Mitarbeiter/innen) ist nahezu zahlungsunfähig. Wir haben der Büroleitung zwei Fristen gesetzt das ausstehende Gehalt (September) zu bezahlen. Nach fruchtlosem Ablauf der ersten Frist legen wir einen Tag die Arbeit nieder, nach Ablauf der zweiten Frist gehen wir geschlossen zum Amtsgericht und melden Insolvenz an.
Nun wurde uns für September eine Teilzahlung angeboten. Ist dies gleichzusetzen mit einer genehmigten Gehaltsreduzierung und somit zum Nachteil der Belegschaft? Sollten wir dies eher als zeitlich begrenzte Stundungsabrede machen? Wie sieht es dann mit der Frist Anmeldung Insolvenz aus, kann diese aufrecht erhalten werden?
Und hier noch eine unqualifizierte Frage einer BR-Anfängerin (Kurse können eben auch nicht bezahlt werden...). Muss der AG das Gehalt am Streiktag zahlen?
Ich hoffe auf Eure Unterstützung, hier brennt's in allen Ecken! Danke
Community-Antworten (1)
27.10.2006 um 09:47 Uhr
Ihr solltet schnellstens eine Rechtsanwalt einschalten, allein werdet ihr damit nicht fertig. Holt euch die Gewerkschaft dazu. Zur Gehaltszahlung beim Streik----- Nein
Verwandte Themen
Arbeitszeit von Betriebsräten
Moin, lange habe ich überlegt, wie ich die Frage formulieren soll. Da aber so viele, auch seltsame Anwandlungen im Schreiben des Rechtsanwaltes der Geschäftsführung sind, sehe ich mich gezwungen den
Betriebsvereinbarung - Kontrolle durch Betriebsrat
Hallo, ich habe hier einen kuriosen Fall, in dem der Betriebsrat scheinbar gegen die MA arbeitet. Es gibt eine BV bezüglich Sonderzahlungen beim Einspringen in ungeplante Dienste. Alle Regelungen in
Gleiches Recht für alle - Wo finde ich Gesetzestext dass Geringfügigbeschäftigte und Vollzeitkräfte gleichzusetzen sind?
Wo finde ich Gesetzestext das Geringfügigbeschäftigte und Vollzeitkräfte gleichzusetzen sind. Betrifft u.a. Urlaubsanspruch. Danke für schnelle Hilfe
Lohnausfallprinzip/Stundenkonto - sind Stunden eines Stundenkontos dem Lohn gleichzusetzen sind, wenn es um Entgeltfortzahlung geht?
Hallo, ich habe mich hier schon etwas eingelesen, aber leider keine Antwort auf folgendes Problem erhalten. Ich arbeite in einem tarifgebundenem Unternehmen. Wir sind allerdings an einen Sanierun
Arbeitszurückhaltungsrecht bei Lohnverzug - Betriebsrat sagt dürfte ich nicht ausüben!
Hi, ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen, denn die Antwort unseres 3 Mann Betriebsrat ist nicht zufriedenstellend. Unsere Firma ist seit längerer Zeit in Lohnzahlungsschwierigkeiten 1-3 Monate