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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Probezeit nach Auzubildendenvertrag

K
Küchenteufel
Mrz 2019 bearbeitet

Hallo zusammen, folgender Fall: Auszubildender wird demnächst seine Prüfung (hoffendlich erfolgreich) abschließen. AG hat im eine Übernahme im Betrieb angekündigt. Neuer Arbeitsvertrag (AV). Muss der ehem. Azubi eine Probezeit akzeptieren? Befristung des AV? Fällt zwar unter Individualrecht, aber es kam eine Anfrage.

Danke für eure Unterstützung

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Community-Antworten (1)

M
Moreno

07.03.2019 um 13:14 Uhr

Eine erneute Probezeit nach der Ausbildung ist zulässig und natürlich auch eine Befristung. Eine Ausbildung gilt nicht als Arbeitsverhältnis.

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