Nutzen von Mustervereinbarungen?
Wie sind Eure Erfahrungen mit Musterbetriebsvereinbarungen? Ich habe im www eine Seite gefunden, wo ich jede Menge Vereinbarungen (noch?) kostenlos downloaden kann (www.fbwev.de).
Danke für Eure Erfahrungen.
Community-Antworten (7)
20.07.2007 um 11:29 Uhr
Hallo tutnix,
da gibt's einige Seiten, wo man Vorlagen findet.
Grundsätzlich würde ich sagen, dass diese Vorlagen häufig eine ganz gute Arbeitsgrundlage zur Erstellung einer BV sind, jedoch unbedingt an die eigenen Verhältnisse angepasst werden müssen. Auch muss man immer prüfen, wie alt diese Vorlagen sind - es könnte sich in der Zwischenzeit ja an der Gesetzeslage etwas verändert haben.
Man kann daraus jedoch sicherlich viele Anregungen entnehmen und in die eigenen BVs mit einfließen lassen.
20.07.2007 um 11:34 Uhr
@tutnix Mitunter lässt sich auch feststellen, dass eine "eigenhändig" erarbeitete, erstrittene, erzwungene und mit unendlich viel Gehirnschmalz entwickelte BV um einiges mehr verinnerlicht wird, als die Kopie einer Kopie einer Kopie, die mal bei der AUB entwickelt wurde. Alles weitere hat RolfH gesagt.
20.07.2007 um 11:48 Uhr
Ich habe in den letzten Jahren eigentlich die Erfahrung gemacht, dass es besser ist erst seine eigene BV zu schreiben und DANACH erst einen BLick in die Muster-BV zu werfen. So findet man dann vielleicht Punkte die man vergessen hat zu regeln. Wenn ich erst in die Muster-BV schaue verstelle ich mir den Blick für die besonderheiten des Problems das es genau in unserem Betrieb zu regeln gibt
20.07.2007 um 11:57 Uhr
Hallo tutnix,
paula hat vollkommen recht. Macht Euch erst einmal Eure eigenen Gedanken und dann könnt Ihr in Muster BVs nachsachlagen. Vorsicht auch bei BVs aus anderen Betrieben, denn diese sind ja in der Regel schon ein Kompromiss gewesen.
20.07.2007 um 11:58 Uhr
Ich mache es andersherum: Ich ziehe mir einige BVen aus dem Netz und nehme, so vorhanden die Mustervereinbarung von verdi als Grundlage. Dort lasse ich dann die Anregungen aus den anderen BVen und die speziellen eigenen betrieblichen Belange einfliessen.
20.07.2007 um 14:26 Uhr
Ganz wichtig, ich finde das wird hier viel zu selten angesprochen: Die in den Weiten des www gezeigten und zum runterladen zur Verfügung gestellten BV`s sind zu 90% abgeschlossene. Keiner weiss in wie weit die im ersten Entwurf ausgesehen haben bzw. was für Abstriche der BR machen musste. Wir schreiben in eine BV immer 120 bis 150% Vorderung und lassen uns dann ein bisschen runterhandeln...ok manchmal auch ein bisschen viel. Unwichtiges umkämpfen wir ganz erbarmungslos und geben dem AG, wenn wir dann doch nachgegebenhaben das Gefühl wie toll er doch ist..klappt nicht immer aber passt schon. Ok nur mal so Rande Viele Grüße
20.07.2007 um 14:28 Uhr
@Wichtelmaennchen, vollkommen richtig! Aber umgekehrt geht's genauso.....
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