Guten Tag,ich habe eine Frage zu der Aktivität des Betriebsrates während der Betriebsferien in einem Betrieb. Falls eine Kündigung eines Mitarbeiters ansteht und diesem 3 Tage vor oder während dieser Ferien gekündigt wird und der gesamte BR auch nicht im Hause ist (die gesamte Belegschaft hat Ferien, außer die Verwaltung), wie sieht es dann mit der Anhörungsfrist (nach BetrVG §102) des Betriebsrates aus? Muss der der BR aus dem Urlaub kommen? Hat derjenige dem gekündigt wird, dass Recht den Urlaub des Br zu unterbrechen? Wie sieht das rechtlich aus? Vielen Dank schon mal im Voraus