Einmalzahlung nach Tarifvertrag zum 01.05.2018
Hallo zusammen, habe folgendes Anliegen: Im Mai 2018 kam es ja zu einer Lohnerhöhung von 5.7% im Baugewerbe (Westen) plus die Einmalzahlung von 1.100.- € die ab dem 1. November 2018 mit 250,- € beginnt, zum 1. Juni 2019 600,- € und zum 1. November 2019 noch mal 250,- €. Jetzt ist es so dass weder ich noch andere meiner Arbeitskollegen die 1. Zahlung von November 2018 erhalten hat. Ist das überhaupt Pflicht vom Arbeitgeber dass er dies auszahlen muss oder kann das jeder AG selber entscheiden? Vielen Dank schon einmal im Voraus.
Community-Antworten (2)
06.03.2019 um 22:02 Uhr
Nach meiner Erinnerung ist der Tarifvertrag im Baugewerbe allgemeinverbindlich. Der Arbeitgeber muss sich daran halten und zahlen.
07.03.2019 um 09:18 Uhr
da solltest Du schleunigst mit der Gewerkschaft reden. Denn zum Einen kann es da Regeln geben a la "Firmen in Not brauchen weniger / gar nicht zahlen" oder so.
Und zum Anderen können Ausschlußfristen gelten. Sprich wenn Du nicht früh genug anzeigst, dass etwas falsch läuft, hast Du eventuell nachher keinen Anspruch mehr auf Richtigstellung.
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