Hallo zusammen,
habe folgendes Anliegen: Im Mai 2018 kam es ja zu einer Lohnerhöhung von 5.7% im Baugewerbe (Westen) plus die Einmalzahlung von 1.100.- € die ab dem 1. November 2018 mit 250,- € beginnt, zum 1. Juni 2019 600,- € und zum 1. November 2019 noch mal 250,- €. Jetzt ist es so dass weder ich noch andere meiner Arbeitskollegen die 1. Zahlung von November 2018 erhalten hat. Ist das überhaupt Pflicht vom Arbeitgeber dass er dies auszahlen muss oder kann das jeder AG selber entscheiden?
Vielen Dank schon einmal im Voraus.