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Strafe bei Pflichtverstoß eines BR-Mitglieds

A
abu01
Jan 2018 bearbeitet

Sehr geehrte Damen und Herrn,

ich hätte gern eine Frage an Sie:

Welche Strafen haben BR-Mitglieder bei Pflichtverstößen zu befürchten? Wie ist die Haftung geregelt?

Ich bedanke mich für die Informationen.

5.047010

Community-Antworten (10)

W
Werner

19.07.2007 um 15:26 Uhr

Hallo abu01, ich hätte da mal gern eine Antwort:

  1. möglicherweise den Ausschluß aus dem BR.
  2. keine Haftung! Grundsätzlich ist Voraussetzung für die Antragstellung beim Arbeitsgericht auf Ausschluss einzelner Mitglieder oder Auflösung des Betriebsrats eine grobe Pflichtverletzung, das heißt, die Handlung muss so schwerwiegend sein, dass sie als fahrlässig oder gar vorsätzlich anzusehen ist.
B
betriebsratten

19.07.2007 um 15:59 Uhr

Gibts extra Seminare: Haftung des Betriebsrates

W
Waschbär

19.07.2007 um 17:04 Uhr

betriebsratten, ja genau, aber das Seminar wird vom AG oft in Frage Gestellt. Grund mageldes Eigenkapital lach.

Ich überlege grade ob ich nicht mal erfahren möchte , welches das liebste Seminar von euch ist ? oder die lieblingsort , natürlich ohne den Seminarturismuss zu fördern.

B
Benno_BRB

19.07.2007 um 18:09 Uhr

Nö Waschbär!

Wir sind ein "siehmer-Rat" und ich gehe in diesem Jahr noch zu meinem 2. !! Grundlagenseminar Irgendwie ist es auch bei uns immer ein Kampf ums goldene Kalb. "Wir dürfen nicht das Geld zum Fenster rauswerfen" und solche Sprüche kommen da. aber mittlerweile sind wir schon zu zweit. Es ist gut endlich mal jemanden an seiner Seite zu haben, der weiß, dass man niemanden drangsalieren will sondern nur seine arbeit richtig machen und den BR vorwärts bringen will!

Und die frage des "In-Frage-stellens" jibbet bi uns nimmehr. Der AG weißß mittlerweile, dass Seminare, die nach § 37 (6) angeboten werden billiger sind aqls der Streit um die Teilnahme von BRM an ebensolchen!

W
Waschbär

19.07.2007 um 18:26 Uhr

benno, sieben auf einem Streich ?????. Richtig grusselig finde ich" Undeloh " , das ist fast wie eine mischung zwischen Knast und Jugendherberge . Da sagen sich nicht mal Fuchs und Hase gute Nacht, weil selbst denen ist es dort zu Einsam... die hätten den Schuppen auch Herberge zur lezten Heimat nennen können oder Verein zur föderung von Alkohol Opfern.

Aber immer hin hatten Sie dort einen Beamer für das Abendliche Kino.....

DAH
Der alte Heini

20.07.2007 um 11:00 Uhr

Der Betriebsrat haftet auch nicht aus unerlaubter Handlung. Schadensersatzansprüche einzelner Arbeitnehmer gegen den Betriebsrat sind nicht möglich. Die einzelnen Mitglieder des Betriebsrates haften jedoch nach den allgemeinen Regeln des BGB.

K
Kölner

20.07.2007 um 11:04 Uhr

@Der alte Heini Also ist die Haftung des BR (als Gremium) tatsächlich und die des einzelnen BRM faktisch ausgeschlossen, stimmts?

W
Werner

20.07.2007 um 13:22 Uhr

@all, Der Betriebsrat ist nicht rechtsfähig und nicht vermögensfähig. Er kann deshalb auch kein Schuldner von Schadensersatzansprüchen sein. Eine Haftung der Betriebsratsmitglieder kommt in der Regel nur dann in Betracht, wenn sie im Namen des Betriebsrates außerhalb der im BetrVG geregelten Bereiche tätig geworden sind.

B
Benno_BRB

24.07.2007 um 19:03 Uhr

Ja so ungefähr!? Oder wie ist das wenn ein BRM ein Seminar selber zahlen muss, weil die Beschlussfassung nicht korrekt war? Soll auch schon vorgekommen sein.

Vielleicht kann mir da Eine(r) von Euch sagen wie man(n) aus diesem Fettnapf wieder rauskommt?!

Bis die Tage....

O
orakel

24.07.2007 um 20:30 Uhr

Benno_BRB

Vorschlag an AG,

BRM Benno_BRB geht in diesem Jahr noch auf weitere Seminare. Viele weitere!!! An einem kann er dann nicht teilnehmen. AG spart die Seminargebühr und das, durch die vermasselte Bechlußfassung, noch nicht bezahlte wird verrechnet.

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