Erstellt am 16.07.2007 um 14:23 Uhr von rolfo2
dann müsst ihr auf die nächste Stufe runter, also 1 BR
Erstellt am 16.07.2007 um 14:28 Uhr von Wiski
Hallo Rolfo2,
auch wenn wir über 20 AN im Betrieb sind ?
Erstellt am 16.07.2007 um 14:31 Uhr von rolfo2
Ihr müsst zur Wahl erst mal eine Nachfrist für die Bewerber stellen, wenn dann immer noch nur 2 Kandidaten da sind wählt ihr nur einen BR.
Es gibt keinen Betriebsrat mit geraden Zahlen, also 2.
So ist die Regel, absinken auf die nächste Stufe.
Erstellt am 16.07.2007 um 14:32 Uhr von Werner
Ja!
§11 BetrVG
Hat ein Betrieb nicht die ausreichende Zahl von wählbaren Arbeitnehmern, so ist die Zahl der Betriebsratsmitglieder der nächstniedrigeren Betriebsgröße zu Grunde zu legen.
§ 11 ist sinngemäß auch dann anzuwenden, wenn zwar eine ausreichende Zahl von wählbaren Beschäftigten im Betrieb vorhanden ist, aber zu wenige bereit sind, Betriebsratsmitglied zu werden; ebenso, wenn in der Wahl weniger Wahlbewerber mindestens eine Stimme erhalten haben, als Betriebsratsmitglieder zu wählen sind.
Erstellt am 16.07.2007 um 18:10 Uhr von peanuts
Ihr müsst zur Wahl erst mal eine Nachfrist für die Bewerber stellen,
Nein; vereinfachtes Wahlverfahren!