Mitbestimmung ja oder nein
Hallo, bei uns werden Maschinen mit Druckluft gereinigt, jetzt hat unsere Qualitätssicherung die Druckluft verboten und die Reinigung ist dadurch jetzt umständlicher und dauert länger, also ein erheblicher Mehraufwand für die Kollegen.
Jetzt meine Frage haben wir Mitbestimmungsrecht gemäß paragraph 91 Betriebsverfassungsgesetz oder läuft das unter dem Direktionsrecht des Arbeitgebers?
Community-Antworten (11)
05.03.2019 um 12:45 Uhr
Inwieweit widerspricht denn das neue Verfahren gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen?
05.03.2019 um 12:53 Uhr
Es handelt sich um Schneidemaschinen und mit Druckluft konnte man den Dreck raus blasen, jetzt müssen die Kollegen mit Besen und den Fingern dazwischen gehen was länger dauert und auch nicht so sauber ist wie mit Druckluft. Natürlich besteht jetzt auch die Gefahr dass sie sich schneiden ist zwar noch nicht passiert aber das hat nichts zu bedeuten dass es nicht noch wird.
05.03.2019 um 12:53 Uhr
Geht es da um Akkordarbeit? Wenn nicht reines Direktionsrecht, die AN haben ja keinen Mehraufwand sie sind nur länger mit einer Arbeit beschäftigt.
05.03.2019 um 13:06 Uhr
Ein Mehraufwand gibt es schon, z.b. wenn eine Sorte gewechselt wird muss vorher gereinigt werden, die Kollegen haben zwei bis vier Maschinen zu reinigen, was bei einem Wechsel bisher möglich war.
Jetzt schaffen sie nicht alle Maschinen zu reinigen und die neue Sorte muss schon verpackt werden.
Das heißt einer muss schon anfangen zu fahren und der andere macht noch die anderen Maschinen sauber.
Also haben die Kollegen in den Reinigungs Lücken mehr Stress weil sie haben wir dadurch nicht mehr Zeit.
05.03.2019 um 13:26 Uhr
Na die Arbeit dauert eben länger und etwas wird später verpackt. Das ist aber das Problem vom AG. Deswegen verdienen die AN aber nicht weniger oder müssen länger arbeiten.
05.03.2019 um 13:32 Uhr
Also später verpackt wird nichts, weil das Tempo wird vorgegeben, es gibt Reinigungs Lücken diese sind immer gleich.
Ich bin der Meinung dass der Arbeitsablauf der vorher routiniert und ruhig war, nicht mehr gegeben ist.
Da die Kollegen jetzt schneller arbeiten müssen, die Reinigung wie vorher nicht mehr durchführen so können, weiß jetzt nur noch schnell schnell gehen muss und dadurch mehr Stress haben.
Natürlich müssen Sie nicht länger arbeiten weil wir ein Schichtbetrieb sind und es immer eine Ablöse gibt, nur leider verdient man wenn man schneller arbeitet und Stress hat, nicht schneller Geld.
Ich möchte nur wissen ob wir als Betriebsrat eine Chance oder eine Möglichkeit haben, da mitzureden.
Denn für die Kollegen ist es im Moment kein angenehmes Arbeiten. Wir haben bereits Gespräche geführt die zu keinem Erfolg geführt haben, wenn es eine Möglichkeit gibt dass wir mitreden können würde ich gerne etwas mehr Druck auf den Arbeitgeber ausüben.
05.03.2019 um 14:04 Uhr
,,Ich bin der Meinung dass der Arbeitsablauf der vorher routiniert und ruhig war, nicht mehr gegeben ist." Es gibt halt keinen Anspruch auf einen ruhigen Arbeitsablauf :-) die Druckluft darf nicht mehr verwendet werden und nun muss mit der Hand gereinigt werden. Dieses anzuordnen ist halt Direktionsrecht des AG. Und als Br muss man dies eben den Kollegen so mitteilen.
05.03.2019 um 14:11 Uhr
"Da die Kollegen jetzt schneller arbeiten müssen, die Reinigung wie vorher nicht mehr durchführen so können, weiß jetzt nur noch schnell schnell gehen muss und dadurch mehr Stress haben."
Es ist immer noch das gleiche "Fahren" der Anlagen und das Saubermachen. Wenn hier also Stress entsteht, dann wohl eher durch "ist ungewohnt". Jedenfalls brauchen die AN mMn nicht "schnell schnell machen". Wenn Sie sich da jetzt unter Druck setzen lassen, machen Sie ggf. etwas falsch.
05.03.2019 um 14:23 Uhr
Also dass die Kollegen etwas falsch machen ist ein bisschen zu einfach ausgedrückt.
Wir sprechen hier von komplexen Schneide Anlagen wo man mit anderem Arbeitsmaterial sei es Besen Schaber nicht zwischen kommt.
Und außerdem muss man sich das so vorstellen dass das Produkt einfach von hinten kommt, ganz egal wie groß oder wie klein die Lücke zum Reinigen ist.
Entweder Schaffen die Kollegen die Reinigung in der Zeit nicht, oder die Maschine ist nicht sortenrein sauber oder es entsteht ein Stau und sie müssen das Produkt entsorgen.
Ich habe mir sowas schon gedacht mit dem Direktionsrecht.
Naja auf jeden Fall danke für eure Antworten.
05.03.2019 um 14:28 Uhr
Jedenfalls sind das alles Arbeitsanweisungen und unterliegen damit nicht dem Direktionsrecht. Ggf. sollte sich der ASA mal damit beschäftigen.
05.03.2019 um 14:43 Uhr
mit "falsch machen" meine ich, dass man bei so einer Entscheidung des AG halt mal gucken sollte, ob man es auf Teufel komm raus möglich macht, dass alles läuft. Oder eben "zeigt": so geht es nicht.
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