Hallo, bei uns werden Maschinen mit Druckluft gereinigt, jetzt hat unsere Qualitätssicherung die Druckluft verboten und die Reinigung ist dadurch jetzt umständlicher und dauert länger, also ein erheblicher Mehraufwand für die Kollegen.

Jetzt meine Frage haben wir Mitbestimmungsrecht gemäß paragraph 91 Betriebsverfassungsgesetz oder läuft das unter dem Direktionsrecht des Arbeitgebers?