Erstellt am 16.07.2007 um 12:06 Uhr von Immie
@Reserve
Auch eine kurzfristige Dienstreise kann eine Versetzung nach §99 BetrVG sein
wenn sich "erhebliche Änderungen der Arbeitsumstände ergeben".
Grüsse
Erstellt am 16.07.2007 um 13:16 Uhr von amazing
@ Reserve
Wie lange soll die Dienstreise denn andauern? Eine Versetzung ist es erst dann, wenn die Dienstreise länger als 4 Wochen dauert.
Erstellt am 16.07.2007 um 13:55 Uhr von paula
@amazing
Warum sollte es erst eine Versetzung sein wenn es länger als 4 Wochen dauert? Ich empfehle Fitting § 99 Rn 124...
@Reserve
Es ist immer eine Frage der Gesamtumstände. Stellen wir mal Extreme dar, die sicherlich nicht Praxis sind aber vielleicht das Problem aufzeigen:
- MA ist als Raumpflegerin beschäftigt und wird zum Putzen für 2 Tage in die neue Filiale nach Moskau geschickt. In meinen Augen ein Fall des § 99 BetrVG
- Manager im Vertrieb zuständig für das Südostasiengeschäft. Er geht - wie jedes Jahr 4mal auf dienstliche Rundreise - in seinem Zuständigkeitsbereich. Die Reise dauert 6 Wochen. In meinen Augen keine Versetzung.
Es kommt also mal wieder auf die Einzelheiten an