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Mitbestimmung bei Dienstreisen?

R
Reserve
Jan 2018 bearbeitet

Mitbestimmung des Betriebsrates bei Dienstreisen wenn diese zu den Nebenpflichten gehört.?

6.15103

Community-Antworten (3)

I
Immie

16.07.2007 um 14:06 Uhr

@Reserve Auch eine kurzfristige Dienstreise kann eine Versetzung nach §99 BetrVG sein wenn sich "erhebliche Änderungen der Arbeitsumstände ergeben". Grüsse

A
amazing

16.07.2007 um 15:16 Uhr

@ Reserve

Wie lange soll die Dienstreise denn andauern? Eine Versetzung ist es erst dann, wenn die Dienstreise länger als 4 Wochen dauert.

P
paula

16.07.2007 um 15:55 Uhr

@amazing

Warum sollte es erst eine Versetzung sein wenn es länger als 4 Wochen dauert? Ich empfehle Fitting § 99 Rn 124...

@Reserve Es ist immer eine Frage der Gesamtumstände. Stellen wir mal Extreme dar, die sicherlich nicht Praxis sind aber vielleicht das Problem aufzeigen:

  • MA ist als Raumpflegerin beschäftigt und wird zum Putzen für 2 Tage in die neue Filiale nach Moskau geschickt. In meinen Augen ein Fall des § 99 BetrVG

  • Manager im Vertrieb zuständig für das Südostasiengeschäft. Er geht - wie jedes Jahr 4mal auf dienstliche Rundreise - in seinem Zuständigkeitsbereich. Die Reise dauert 6 Wochen. In meinen Augen keine Versetzung.

Es kommt also mal wieder auf die Einzelheiten an

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