Mitbestimmung bei Dienstreisen?
Mitbestimmung des Betriebsrates bei Dienstreisen wenn diese zu den Nebenpflichten gehört.?
Community-Antworten (3)
16.07.2007 um 14:06 Uhr
@Reserve Auch eine kurzfristige Dienstreise kann eine Versetzung nach §99 BetrVG sein wenn sich "erhebliche Änderungen der Arbeitsumstände ergeben". Grüsse
16.07.2007 um 15:16 Uhr
@ Reserve
Wie lange soll die Dienstreise denn andauern? Eine Versetzung ist es erst dann, wenn die Dienstreise länger als 4 Wochen dauert.
16.07.2007 um 15:55 Uhr
@amazing
Warum sollte es erst eine Versetzung sein wenn es länger als 4 Wochen dauert? Ich empfehle Fitting § 99 Rn 124...
@Reserve Es ist immer eine Frage der Gesamtumstände. Stellen wir mal Extreme dar, die sicherlich nicht Praxis sind aber vielleicht das Problem aufzeigen:
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MA ist als Raumpflegerin beschäftigt und wird zum Putzen für 2 Tage in die neue Filiale nach Moskau geschickt. In meinen Augen ein Fall des § 99 BetrVG
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Manager im Vertrieb zuständig für das Südostasiengeschäft. Er geht - wie jedes Jahr 4mal auf dienstliche Rundreise - in seinem Zuständigkeitsbereich. Die Reise dauert 6 Wochen. In meinen Augen keine Versetzung.
Es kommt also mal wieder auf die Einzelheiten an
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