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§ 82 BetrVG Hinzuziehung BR - auch ein Ersatzmitglied?

J
joga
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

lt. Gesetz hat jeder AN das Recht, ein BR-Mitglied seines Vertrauens zu Gesprächen mit dem AG hinzuzuziehen. Kann es sich dabei auch um ein Ersatzmitglied handeln? Folgende Situation: BR-Vorsitzende extern auf Seminar, 2 weitere BR-Mitgleider intern auf Schulung (hätten aber kurzfristig benachrichtigt werden können), die 2 anderen waren im Haus. Kann das 2. Ersatzmitglied diesen Fall an sich ziehen ohne Rücksprache mit den ordentlichen BR-Mitgliedern?

joga

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Community-Antworten (2)

M
Mona-Lisa

16.07.2007 um 11:06 Uhr

@joga, nein, das geht nicht, ein Ersatzmitglied ist erst ein ordentliches BR-Mitglied, wenn es ein verhindertes Mitglied vertritt! Ansonsten ist es aussen vor. Warum kann eines der beiden BR-Mitglieder nicht mit dem Kollegen zu diesem Gespräch gehen?

G
Gevatter

16.07.2007 um 18:56 Uhr

Vielleicht wollte sich der betreffende Kollege nicht an die verbliebenen zwei BR's wenden. Ganz so klar wie Mona, sehe ich den Fall nicht unbedingt. Ersatzmitglied 1 hätte den Fall übernehmen können, da der Vorsitzende auf Seminar war. Bei den anderen Mitgliedern die zur Schulung waren, müßte man genauer wissen um was für eine Art Schulung es sich gehandelt hat. War es den beiden zumutbar i.S.d.G angerufen zu werden, so darf Ersatzmitglied 2 nicht vertreten. Falls nicht, hätte der AN das Recht gehabt, zwischen E-Mitglied 1,2 oder 3 zu wählen.

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