W.A.F. LogoSeminare

Mitbestimmung bei gesetzlich erforderlicher Umfrage

A
Aleksander
Mrz 2019 bearbeitet

Guten Morgen, in unserem Betrieb soll die gestzlich vorgeschriebene Umfgare zu psychischen Belastungen am Arbeitsplatz durchgeführt werden. Es ist eine auswärtige Firma beauftragt. Muss der BR hier zustimmen? Danke!

@pjöööng: guckst Du hier: https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__5.html

20706

Community-Antworten (6)

P
Pjöööng

01.03.2019 um 11:08 Uhr

Eine "gestzlich vorgeschriebene Umfgare zu psychischen Belastungen am Arbeitsplatz"?

Bist Du Dir sicher dass es soetwas überhaupt gibt?

U
UdoWoe

01.03.2019 um 11:14 Uhr

Hallo Aleksander, schau hier mal nach: https://www.gda-psyche.de/DE/Handlungshilfen/Gefaehrdungsbeurteilung/inhalt.html

Klar ist der BR bei Umfragen im Boot. Ich würde mir auch genau erläutern lassen wer, welche Daten und wofür erhebt. Weiterhin die Frage stellen, was passiert mit den Daten nach der Auswertung. Werden diese Anonymisiert erhoben. Was passiert mit den Erkenntnissen. Aber noch wichtiger ist, wenn ihr wirklich Psychisch Kranke in der Belegschaft habt, wie reagieren die auf diese Umfrage? Das ist ein ganz schwieriges Thema und sollte mit der größten Vorsicht behandelt werden.

Ich hoffe du bekommst noch mehr Informationen und Anregungen die dir bei diesem Thema weiterhelfen.

P
Pjöööng

01.03.2019 um 11:21 Uhr

Die Gefährdungs und Belastungsanalyse ist alles andere als eine "Umfrage"!

C
celestro

01.03.2019 um 11:30 Uhr

Viele Firmen bieten aber eben an, mittels Umfragen Daten zu generieren, die bei der Beurteilung helfen sollen. Und da der AG hier zwar tätig werden muss, sich aber "aussuchen kann" WIE er das macht, ist der BR hier mMn in der Mitbestimmung.

D
DummerHund

02.03.2019 um 00:40 Uhr

@ Aleksander Umfragen die gesetzlich Vorgegeben sind? Ich denke hier hast du irgendwas in irgendeinem Link oder sonst wo verkehrt verstanden. Umfragen geben immer eine Meinung wieder. Meinungen sind immer einen eigene Interpretation von irgendwas. Und niemand kann mich per Gesetz dazu verpflichten meine Meinung zu irgendwas kund zu tun . Würde dem Grundgesetz widersprechen.

C
celestro

02.03.2019 um 01:08 Uhr

"Würde dem Grundgesetz widersprechen."

Welchem Artikel ? Dem "ich brauche an keiner Umfrage teilzunehmen"-Artikel ?

Ihre Antwort