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Umfrage zur Zufriedenheit der Arbeitnehmer - wie auf deutsches Recht zurechtzustutzen?

R
rasenmaeHer
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen,

bei uns im Betrieb soll eine Umfrage zur Zufriedenheit der Mitarbeiter durchgeführt werden. Wir vom BR haben den Fragenkatalog teilweise einsehen können. Die Fragen in dem Katalog sind für mich eine Mischung aus Psychologietest und Scientologyumfrage. Meine Frage an euch: Einige dieser Fragen beinhalten auch das Eingeständnis einer Straftat oder eines Arbeitsvetragswidrigen Verhaltens. Gibt es eine kostenlose Rechtsbeihilfe, die uns helfen kann, diese Umfrage auf Deutsches Recht zurechtzustutzen. ( Wir sind eine Deutsche Tochter eines Englischen Unternehmens )

8.31209

Community-Antworten (9)

K
Konrad

30.04.2008 um 10:25 Uhr

Hallo Rasenmäher

es gibt die Möglichkeit das ihr Euch durch Schulungen selber schlau macht, oder die Rechtsberatung der Gewerkschaft in Anspruch nehmt ansonsten ist für BR kostenlos aber für AG kostenpflichtig einen BR-Beschluss nach § 40 BetrVG zur Prüfung durch Rechtsanwalt für Arbeitsrecht.

P
Petrus

30.04.2008 um 10:43 Uhr

@Rasenmäher: Viel mehr noch: wenn ihr nicht jede einzelne Frage abnickt, findet die Umfrage nicht statt: § 94 BetrVG

A
Apostel

30.04.2008 um 10:50 Uhr

@RasenmaeHer

Ja - Petrus hat Recht - wir haben so was auch und haben die erste Umfrage über einen Beschluss gekippt, nachgearbeitet und nach Änderung durch GF zugestimmt.

A
Andi66

30.04.2008 um 10:53 Uhr

@RasenmaeHer Lass dir erstmal den Sinn und Zweck dieser Umfrage detailliert (schriftlich) erläutern. Eine Umfrage hat oft mit ''Change Management'' zu tun. Gute Infos gibt es unter diesem Link.

http://www.umsetzungsberatung.de/methoden/mitarbeiterbefragung.php

Werden auch die Ziele (wenn es denn welche gibt) dieser Umfrage erreicht? Gruß Andi

A
andi66

30.04.2008 um 10:55 Uhr

Wollte noch ergänzen Auf jeden Fall sollten Umfragen anonym sein

S
Standard

30.04.2008 um 12:19 Uhr

Rasenmäher

kannst du den Katalog hier nicht mal Abbilden?

W
w-j-l

30.04.2008 um 16:08 Uhr

RasenmaeHer, insbesondere würde ich mich um die geplante Auswertung kümmern. Mit bestimmten Fragen, und deren Kombination bei der Auswertung läßt sich eine solche Umfrage u.U. hinsichtlich einzelner AN wieder de-anonymisieren.

Dabei seid ihr mitbestimmungsrechtlich auch mit im Boot.

R
rasenmaeHer

30.04.2008 um 16:55 Uhr

Danke erstmal für die Zahlreichen Antworten. Leider bin ich schon im verlängerten Wochenende. Ich werde hier mal kurz ein paar der von uns kritisch bewerteten Fragen vorstellen:

""" Folgen sie den Firmenrichtlinien, auch wenn nie jemand erfahren wird, ob Sie dies getan haben oder nicht?"" """ Akzeptieren Sie gern die Entscheidungen Ihrer Führungskräfte in Ihrem Betrieb?""" """ Leisten Sie schlechte Arbeit, weil Sie sich über Ihren Arbeitgeber geärgert haben?"" Ca. 60 % der gestellten Fragen sind in dieser Art.

Beantworten soll man diese Frage mit Werten von 1 ( stimme überhaupt nicht zu ) bis 6 ( stimme voll zu )

gruß RasenmaeHer

F
fkneyer

30.04.2008 um 18:47 Uhr

...beantworten soll man diese Frage mit Werten von 1 ( stimme überhaupt nicht zu ) bis 6 ( stimme voll zu )...

Solche Fragen würde ich niemals beantworten, denn ich bin nicht verpflichtet, mich selbst zu belasten (wenn das so sein sollte).

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