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Krankenbescheinigung Azubi

S
Sun
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, ich habe nur eine kurze Frage. Gilt für Azubis auch die Frist von drei Tagen zur Abgabe einer Krankenbscheinigung? Ich meine in der Berufsschule gehört zu haben, das Azubis bereits ab dem ersten Tag eine Krankenbescheinigung abgeben müssen, bin mir jedoch nicht mehr sicher.

Vielleicht könnt ihr mir das ja beantwortet. Vielen Dank schon mal...

Gruß Sun

5.93503

Community-Antworten (3)

B
Bergmann

11.07.2007 um 14:11 Uhr

@ Sun, für Azubis gilt auch--ab den 4. Tag muß die Krankmeldung vorliegen !!

Weiter gilt auch-- am ersten Tag rechtzeitig vor Arbeitsbeginn sich beim Vorgesetzten abmelden , bei Berufsschultagen noch zusätzlich bei der Berufsschule !!

Soweit das Allgemeine--dein AG kann schon von seinen AN und Azubis ab den ersten Tag die AUB verlangen !!Kommt also drauf an, wie ihr das handhabt !!

P
Petrus

11.07.2007 um 14:36 Uhr

Wenn Du noch der Berufsschulpflicht unterliegst, musst Du für jeden Fehltag eine schriftliche Entschuldigung vorlegen (so wie in der "normalen" SChule auch). Bis zum 18. Geburtstag von den Eltern unterschrieben, danach auch von Dir selbst. Bescheinigung vom Arzt tut natürlich auch.

S
Sun

11.07.2007 um 14:53 Uhr

Super, vielen Dank für eure Antworten.

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