Erstellt am 11.07.2007 um 12:11 Uhr von Bergmann
@ Sun,
für Azubis gilt auch--ab den 4. Tag muß die Krankmeldung vorliegen !!
Weiter gilt auch-- am ersten Tag rechtzeitig vor Arbeitsbeginn sich beim Vorgesetzten abmelden , bei Berufsschultagen noch zusätzlich bei der Berufsschule !!
Soweit das Allgemeine--dein AG kann schon von seinen AN und Azubis ab den ersten Tag die AUB verlangen !!Kommt also drauf an, wie ihr das handhabt !!
Erstellt am 11.07.2007 um 12:36 Uhr von Petrus
Wenn Du noch der Berufsschulpflicht unterliegst, musst Du für jeden Fehltag eine schriftliche Entschuldigung vorlegen (so wie in der "normalen" SChule auch). Bis zum 18. Geburtstag von den Eltern unterschrieben, danach auch von Dir selbst. Bescheinigung vom Arzt tut natürlich auch.
Erstellt am 11.07.2007 um 12:53 Uhr von Sun
Super, vielen Dank für eure Antworten.