Eingliederungsmanagement
Bei uns wird gerade das Thema Eingliederungsmanagement diskutiert... besser gesagt, der AG legte was vor, wir sollten brav nicken. Das wollten wir dann aber doch nicht sondern schlugen vor, gemeinsam eine BV auszuarbeiten, uns schlau zu machen, reinzuknien. Nun meint der AG jedoch, dass sein Vorschlag die Anforderung an das BEM erfüllt und da sie das BEM nach Einzelfall entscheiden, wir sowieso kein Mitbestimmungsrecht nach § 87.1 haben. Ist das so richtig? Kann mir dazu jemand eine Antwort geben?
Community-Antworten (6)
10.07.2007 um 19:26 Uhr
@glori Grundlage ist § 84 SGB IX und natürlich § 93 SGB IX (Beteiligte). Auch ist § 87 Abs. 1 Nr.1 BetrVG gültig. Wenn man dann auch noch eine Verbindung zum § 80 BetrVG herstellt, wird dem AG schwindelig!
10.07.2007 um 19:30 Uhr
also ist es völlig nebensächlich, ob der AG das nach Einzelfall entscheidet?
10.07.2007 um 19:33 Uhr
@glori Die Einzelfälle soll es ja gemäß BEM geben und auch so entschieden werden...aber halt im Rahmen vom BEM! Demnach soll er sich mit Euch vereinbaren.
10.07.2007 um 21:13 Uhr
danke schonmal für die info... wenn mir nun der AG eine "Hilfestellung für Unternehmen zur Einführung eines BEM (§84 Abs. 2 SGB IX) der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation vorlegt und meint, da stünde all das drin was er tun will im Falle des Falles.... wie reagier ich darauf? Sag ich dann... oh toll, ja, wir nehmen dass so oder sag ich, nöö nöö wir wollen die BV? was meinst du?
10.07.2007 um 21:18 Uhr
@glori Wie hättest Du es denn gerne? Die Besetzung der Kommission, der Ablauf des BEM, die umzusetzenden Präventionsgedanken, die Struktur der Gespräche, die Schulungsmassnahmen des BR und der AG-Vertreter und letztlich die Umsetzung des BEM sind doch sehr betriebsspezifisch. So würde ich das auch handhaben.
Zumal: Die Unterlagen der Arge für Rehabilitation weisen da ausdrücklich drauf hin...
10.07.2007 um 21:29 Uhr
cool :-) das war genau das was ich brauchte super
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