Bei uns wird gerade das Thema Eingliederungsmanagement diskutiert... besser gesagt, der AG legte was vor, wir sollten brav nicken. Das wollten wir dann aber doch nicht sondern schlugen vor, gemeinsam eine BV auszuarbeiten, uns schlau zu machen, reinzuknien. Nun meint der AG jedoch, dass sein Vorschlag die Anforderung an das BEM erfüllt und da sie das BEM nach Einzelfall entscheiden, wir sowieso kein Mitbestimmungsrecht nach § 87.1 haben. Ist das so richtig? Kann mir dazu jemand eine Antwort geben?