Wir haben vor einen neuen betriebsrat zu wählen ,da der alte unter die
vorgeschriebene Anzahl von mitgliedern gerutscht ist. Dieser alte betriebsrat
hat ein Beschlußverfahren gegen den Arbeitgeber angezettelt hinter dem
wir als Ersatzmitglieder nicht stehen können,da es falsch ist. Nun sind
von 7 Mitarbeitern 3 zurückgetreten und es sind auch keine Nachrücker bereit
in den alten Betriebsrat hinein zu gehen.
Frage das verfahren liegt beim Arbeitsgericht ist es dann noch gültig wenn der
betriebsrat vor der Neuwahl und 100% danach diesen Beschluß nicht haben will.