Kennenlernfahrt für Azubis
Hallo. Ich möchte für meine Azubis eine Kennenlernfahrt durch setzen. Hat jemand eine Idee, worauf ich mich da berufen kann?
Community-Antworten (2)
10.07.2007 um 10:32 Uhr
@Alba: Frage als Ausbilder oder Geschäftsführer ? dann hier das falsche Forum. Frage als Betriebsrat: Eine „Kennenlernfahrt“ zu welchem Zweck? Da gibt es rechtlich nichts durchzusetzen, es sei denn, es steht im Ausbildungsplan der Azubis drin.
10.07.2007 um 14:06 Uhr
@ Alba,
ich glaube hier greift nur die KVO=Kennenlernverordnung.
Mal im Ernst, löblicher Ansatz, CHef fragen ob er bezahlt.
Wenn ja fahren, wenn nein Pech gehabt.
Kein Rechtsanspruch!!
Gruss
Biberrat
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