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Kennenlernfahrt für Azubis

A
Alba
Jan 2018 bearbeitet

Hallo. Ich möchte für meine Azubis eine Kennenlernfahrt durch setzen. Hat jemand eine Idee, worauf ich mich da berufen kann?

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Community-Antworten (2)

K
Konrad

10.07.2007 um 10:32 Uhr

@Alba: Frage als Ausbilder oder Geschäftsführer ? dann hier das falsche Forum. Frage als Betriebsrat: Eine „Kennenlernfahrt“ zu welchem Zweck? Da gibt es rechtlich nichts durchzusetzen, es sei denn, es steht im Ausbildungsplan der Azubis drin.

B
biberrat

10.07.2007 um 14:06 Uhr

@ Alba,

ich glaube hier greift nur die KVO=Kennenlernverordnung.

Mal im Ernst, löblicher Ansatz, CHef fragen ob er bezahlt.

Wenn ja fahren, wenn nein Pech gehabt.

Kein Rechtsanspruch!!

Gruss

Biberrat

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