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Freistellung aufteilen?

K
katie
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, unser freigest. BRV wird in den nächsten Monaten aus dem Unternehmen ausscheiden. Nun möchten wir gerne wissen, ob es möglich ist, 2 BRM jeweils zur Hälfte freistellen zu lassen. Einer von den beiden wird dann BRV. Ist hierbei etwas besonders im Umgang mit dem AG zu beachten? Vielen Dank für eure Hilfe. Gruß Katie

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Community-Antworten (6)

L
Lotte

09.07.2007 um 19:27 Uhr

Katie, es geht ohne Probleme, siehe Kommentierung zum § 38 BetrVG. Ansprechpartner des AG ist BRV, aber bei guter Zusammenarbeit dürfte es auch hier keine Probleme geben.

E
ego112

10.07.2007 um 11:17 Uhr

Hallo katie, grundsätzlich wäre vielleicht einmal anzumerken, dass nicht immer der BRV automatisch auch derjenige ist, welcher freigestellt werden kann/muß. Es darf auch ein ordentliches BR-Mitglied sein. Dieses obliegt dem Gremium es zu bestimmen. ego112

S
stiftung

11.07.2007 um 01:49 Uhr

Wir haben für unser Gremium das Recht auf eine Freistellung. Die erste Vorsitzende und der 2. Vorsitzende teilen sich die Tage, was den Vorteil hat, dass sich Mitarbeiter bei Gesprächen die Person aussuchen können, die ihnen mehr "liegt" und dass beide in ihrem Beruf weiterarbeiten können. Denn was machst du, wenn du nach 8 Jahren nicht wiedergewählt wirst? Das Tandem hat sich bei uns sehr bewährt.

K
Kölner

11.07.2007 um 02:55 Uhr

@stiftung Ich kann mir durchaus vorstellen, dass sich in einigen Betrieben so ein System wie bei Euch bewährt hat; andere Betriebe werden möglicherweise aufgrund Ihrer Eigenart anders denken.

Was mir allerdings als Argument nur bedingt sinnig erscheint, ist Deine rhetorische Frage "Denn was machst du, wenn du nach 8 Jahren nicht wiedergewählt wirst?". Dazu würde ich gerne den § 38 Abs.4 BetrVG zitieren wollen...

S
stiftung

13.07.2007 um 12:51 Uhr

Lieber Kölner Hast einen leicht zynischen Tag erwischt? Der § ist nicht nur dir bekannt. Das ist das Formale. Das Menschliche ist, dass du dich nach 8 Jahren irgendwie in den Laden integrieren musst (auch mit Fortbildungen usw.). du hast dann keine feste Station mehr (ich arbeite in einer Klinik) sondern kommst als Fast-Fremder. Das war gemeint. Ich bin 2 Tage die Woche freigestellt und arbeite ansonsten auf der Station - ich habe keine Probleme bei einer Nichtwahl.

B
Bergmann

13.07.2007 um 13:25 Uhr

Äh- wieso 8 Jahre ?? Bei uns wird nach 4 Jahren wiedergewählt oder auch nicht !!

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