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JAV Wahlen 2006 - Kandidatur trotz Wehrdienst möglich?

B
Bosch
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich hoffe mir kann auch jemnad helfen auch wenn es um die JAV-Wahlen dieses Jahr geht. Wir haben einen JAV Vorsitznder der jetzt im April zur Bundeswehr für 9 Monate geht. Jetzt die Frage: kann er sich trotz der BW Zeit als Jav im November aufstellen lassen, wir wollen ihn nicht verlieren als Jav Mitglied, da er wieder kommt im Januar /Februar in den Betrieb.

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Community-Antworten (16)

R
Rollie

24.03.2006 um 12:05 Uhr

Ich kenne mich mit JAV nicht aus, aber es stellt sich mir die Frage, wenn er zum Bund geht, dürfte er ja mit seiner Ausbildung fertig sein.

Welche Voraussetzungen für eine Kandidatur würde er daher nach seiner Bundeswehrzeit nach Rückkehr überhaupt noch haben, die ihn für die JAV kandidieren lassen können.

B
Bosch

24.03.2006 um 12:12 Uhr

Hallo Rollie,

da er noch keine 25 Jahre ist könnt er wieder kandidieren, weist du.

R
Rollie

24.03.2006 um 12:17 Uhr

Wie gesagt, im Bereich JAV kenn ich mich nicht aus, daher Danke für den Hinweis.

P
pit47

24.03.2006 um 12:23 Uhr

Hallo Bosch, es können nur Arbeitnehmer unter 18 Jahre und Azubis bis 25 Jahre wählen und gewählt werden (siehe § 60 BetrVG).

R
Rollie

24.03.2006 um 12:28 Uhr

Ich denke mal, die Frage von Bosch zielte etwas in die Richtung, ob der Vorsitzende auch trotz Unterbrechung durch die BW als AN gewertet werden kann, sozusagen sein Arbeitsverhältnis nur unterbricht.

D
DocPille

24.03.2006 um 12:42 Uhr

Das ist bei der JAV-Wahl genau wie bei der BR-Wahl.

Er ist wählbar,kann sich aufstellen lassen,für die Zeit beim Bund würde dann ein Ersatzmitglied einspringen,und danach wieder der alte.

Wenn er gewählt wird,er darf aber nicht älter als 25jahre sein.

P
pit47

24.03.2006 um 12:50 Uhr

Hallo DocPille, und er muß Azubi sein, wenn er älter als 18 Jahre ist

A
Angi1

24.03.2006 um 12:56 Uhr

Hallo bosch,

auch ich gehe davon aus, dass die Ausbildung beendet ist.

Warum läßt sich der junge Mann nicht als BR aufstellen, oder sind die Wahlen bei Euch bereits gelaufen. Dort hat er mehr Rechte und kann Eure Belange genauso vertreten.

MfG Angi1

D
DocPille

24.03.2006 um 13:18 Uhr

pit47

Er muss nicht Azubi sein,lese Fitting §61

B
bosch

24.03.2006 um 13:19 Uhr

Danke DocPille,

dann habe ich es jetzt verstanden, das sagt auch unsere IGM, wollte mich nur nochmal vergewissern, aber kannst du mir sagen wo das so steht?

Hallo Angi1, das wollten wir auch versuchen, aber der Junge wollte nicht so richtig, ich weis schade:-(. Wahlen haben wir rum, zum Glück...

D
DocPille

24.03.2006 um 13:34 Uhr

Genau beschrieben,steht es im Fitting §61 rn12 und §8 rn 14ff

B
bosch

24.03.2006 um 13:41 Uhr

1000 Dank DocPille, schönes und erholsames Wochenende Gruß Bosch

D
DocPille

24.03.2006 um 14:16 Uhr

Habe noch was gefunden,falls kein Fitting zur Hand:

http://www.dgb-jugend.de/UNIQ114319664400470/doc140062A.html

P
pit47

24.03.2006 um 14:28 Uhr

Hallo DocPille, ich habe meinen eigenen Grundsatz nicht beachtet: "Man sollte immer ein paar Seiten weiterlesen." Du hast natürlich recht.

B
bosch

24.03.2006 um 16:42 Uhr

DocPille,

danke für den Hinweis, du hast mir heute sehr geholfen.

Gruß Carmen

ST
Sebastian Tiedemann

25.03.2006 um 16:28 Uhr

Hallo zusammen:

Wählbar ist jeder Arbeitnehmer und Auszubildende unter 25 Jahren am eigentlichen Wahltag.

Wer während des Wahlverfahrens od. der Amtsperiode von der Bundeswehr einberufen wird, kann dies auf Antrag verhindern. Siehe hierzu folgenden Internetlink:

http://www.friedenspaedagogik.de/themen/kdv2.htm#Anchor-35882

Sollten noch weitere Fragen zu diesem od. anderen Themen der JAV bestehen, könnt Ihr mich gerne kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Tiedemann

E: SebastianTiedemann@online.de ICQ: 201-941-642

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