Erstellt am 24.03.2006 um 11:05 Uhr von Rollie
Ich kenne mich mit JAV nicht aus, aber es stellt sich mir die Frage, wenn er zum Bund geht, dürfte er ja mit seiner Ausbildung fertig sein.
Welche Voraussetzungen für eine Kandidatur würde er daher nach seiner Bundeswehrzeit nach Rückkehr überhaupt noch haben, die ihn für die JAV kandidieren lassen können.
Erstellt am 24.03.2006 um 11:12 Uhr von Bosch
Hallo Rollie,
da er noch keine 25 Jahre ist könnt er wieder kandidieren, weist du.
Erstellt am 24.03.2006 um 11:17 Uhr von Rollie
Wie gesagt, im Bereich JAV kenn ich mich nicht aus, daher Danke für den Hinweis.
Erstellt am 24.03.2006 um 11:23 Uhr von pit47
Hallo Bosch,
es können nur Arbeitnehmer unter 18 Jahre und Azubis bis 25 Jahre wählen und gewählt werden (siehe § 60 BetrVG).
Erstellt am 24.03.2006 um 11:28 Uhr von Rollie
Ich denke mal, die Frage von Bosch zielte etwas in die Richtung, ob der Vorsitzende auch trotz Unterbrechung durch die BW als AN gewertet werden kann, sozusagen sein Arbeitsverhältnis nur unterbricht.
Erstellt am 24.03.2006 um 11:42 Uhr von DocPille
Das ist bei der JAV-Wahl genau wie bei der BR-Wahl.
Er ist wählbar,kann sich aufstellen lassen,für die Zeit beim Bund würde dann ein Ersatzmitglied einspringen,und danach wieder der alte.
Wenn er gewählt wird,er darf aber nicht älter als 25jahre sein.
Erstellt am 24.03.2006 um 11:50 Uhr von pit47
Hallo DocPille,
und er muß Azubi sein, wenn er älter als 18 Jahre ist
Erstellt am 24.03.2006 um 11:56 Uhr von Angi1
Hallo bosch,
auch ich gehe davon aus, dass die Ausbildung beendet ist.
Warum läßt sich der junge Mann nicht als BR aufstellen, oder sind die Wahlen bei Euch bereits gelaufen.
Dort hat er mehr Rechte und kann Eure Belange genauso vertreten.
MfG
Angi1
Erstellt am 24.03.2006 um 12:18 Uhr von DocPille
pit47
Er muss nicht Azubi sein,lese Fitting §61
Erstellt am 24.03.2006 um 12:19 Uhr von bosch
Danke DocPille,
dann habe ich es jetzt verstanden, das sagt auch unsere IGM, wollte mich nur nochmal vergewissern, aber kannst du mir sagen wo das so steht?
Hallo Angi1, das wollten wir auch versuchen, aber der Junge wollte nicht so richtig, ich weis schade:-(. Wahlen haben wir rum, zum Glück...
Erstellt am 24.03.2006 um 12:34 Uhr von DocPille
Genau beschrieben,steht es im Fitting §61 rn12 und §8 rn 14ff
Erstellt am 24.03.2006 um 12:41 Uhr von bosch
1000 Dank DocPille, schönes und erholsames Wochenende
Gruß Bosch
Erstellt am 24.03.2006 um 13:16 Uhr von DocPille
Habe noch was gefunden,falls kein Fitting zur Hand:
http://www.dgb-jugend.de/UNIQ114319664400470/doc140062A.html
Erstellt am 24.03.2006 um 13:28 Uhr von pit47
Hallo DocPille,
ich habe meinen eigenen Grundsatz nicht beachtet: "Man sollte immer ein paar Seiten weiterlesen."
Du hast natürlich recht.
Erstellt am 24.03.2006 um 15:42 Uhr von bosch
DocPille,
danke für den Hinweis, du hast mir heute sehr geholfen.
Gruß Carmen
Erstellt am 25.03.2006 um 15:28 Uhr von Sebastian Tiedemann
Hallo zusammen:
Wählbar ist jeder Arbeitnehmer und Auszubildende unter 25 Jahren am eigentlichen Wahltag.
Wer während des Wahlverfahrens od. der Amtsperiode von der Bundeswehr einberufen wird, kann dies auf Antrag verhindern. Siehe hierzu folgenden Internetlink:
http://www.friedenspaedagogik.de/themen/kdv2.htm#Anchor-35882
Sollten noch weitere Fragen zu diesem od. anderen Themen der JAV bestehen, könnt Ihr mich gerne kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Tiedemann
E: SebastianTiedemann@online.de
ICQ: 201-941-642