Erstellt am 07.07.2007 um 18:27 Uhr von Dummi
@Media Vision
So lange du AN in deiner Firma bist, warum nicht?
Gruss
Erstellt am 08.07.2007 um 12:56 Uhr von PeterW
Wie soll denn das funktionieren ???
Du bist am studieren. bist vielleicht noch AN. Aber nicht mehr im Betrieb !
Und dann willst du weiter BR-Mitglied bleiben ???
Das geht nicht !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Denn du wirst auch wenn der AG dich unterstützt ein ruhendes Arbeitsverhältnis haben.
und damit kannst du klein BR mehr sein
Erstellt am 08.07.2007 um 13:10 Uhr von pirat
@PeterW,
beim BWL studium Abendschule geht das.
Das läuft bei und unter Weiterbildungsmaßnahme.( Berufsbegleitentes Studium)
Haben bei uns schon einige praktiziert mit Erfolg.
Mußten sich gegenüber dem AG nur verpflichten weitere 5Jahre im Unternehmen zu bleiben.
So, what?
Erstellt am 08.07.2007 um 13:13 Uhr von Dummi
@PeterW
Das Gesetz sagt , er kann ,wenn er AN ist.
Ob es noch Sinn macht , ist die andere Frage.
Da spielen aber so viele Aspekte eine Rolle,
das wird MediaVision schon selbst beurteilen müssen.
Dafür reichen unsere Informationen kaum aus.
Gruss
Erstellt am 08.07.2007 um 23:31 Uhr von Der alte Heini
Dummi,
welche Aspekte spielen denn noch eine Rolle,
außer das er AN des Betriebes sein muss.