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B
Broesel
Feb 2019 bearbeitet

Wer kann mir hier weiterhelfen ? Ein Kollege nimmt auf Ärtzlichen Rat „Blutverdünnende Mittel“. Ist es richtig das der Arbeitgeber angehalten ist im Rahmen seiner Fürsorgepflicht diesen Kollegen NICHT auf einen Einzelarbeitsplatz einzusetzen?

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Community-Antworten (6)

P
Pjöööng

27.02.2019 um 10:53 Uhr

Besteht denn bei Euch eine erhöhte Verletzungsgefahr? Hat der Kollege ein entsprechendes ärztliches Attest vorgelegt?

B
Broesel

27.02.2019 um 10:54 Uhr

Beide Fragen kann ich mit einem ja beantworten

P
Pjöööng

27.02.2019 um 11:01 Uhr

Dann sollte sich der Arbeitgeber mit diesem Attest beschäftigen und diesem, soweit möglich, Folge leisten,

B
Broesel

27.02.2019 um 11:09 Uhr

Ist das ein Verpflichtung des Arbeitgebers und wenn ja wo ist das Gesetzlich Verankert oder ist das eine Kann- Vorschrift ?.

P
Pjöööng

27.02.2019 um 11:12 Uhr

Der behandelnde Arzt kann dem Arbeitgeber natürlich keine Vorschriften machen! Sollte der Arbeitgeber das Attest ignorieren, so können sich daraus möglicherweise ein Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitnehmers oder auch Schadensersatzansprüche ergeben.

S
Schwarzwälder

27.02.2019 um 12:06 Uhr

Das kommt ganz drauf an...

Hat der Kollege ein Attest auf dem steht "...soll nicht alleine arbeiten..."?

Nur Blutverdünner alleine sind sicher kein Grund unter ständiger Aufsicht stehen zu müssen.

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