Überstunden in der JAV - ILLEGAL?
Hallo zusammen,
hab ein problem. Ich habe erst ab diesem monat angefangen zustechen, deswegen habe ich meine überstunden von vorherigen monaten die ich durch die JAV arbeiten bzw. Sitzungen, Seminare etc. gekriegt habe auf einer Liste verfasst und geführt.Diese Liste hab ich auch meinem Meister gegeben, damit er auch aktuell immer bescheid wusste wie viele überstunden ich habe, damit ich bei ihm immer mich abmelden konnte für die tage, wo ich diese Ü.stunden abfeiern wollte. Naja jetzt habe ich das Problem, ich habe noch 24 Ü.std über und wollte die jetzt vom 9.7.-11.7. abfeiern, da ich aber diesen monat angefangen hab, zu stechen musste ich jetzt für die 3 tage einen zeiterfassungsjournal schreiben, damit ich die stechuhr umgehen kann und im system schon eingetragen ist, dass ich da bin. Nur unsere Sekräterin die dafür zustädnig ist diese journale ins system einzutragen , meinte es wäre illegal und wollte erst einpaar interne telefonate machen umzu gucken ob das überhaupt machbar ist so. naja
Wie seht ihr das???
Danke im Voraus für jede hilfreiche Antwort...
LG DC_AC
Community-Antworten (10)
05.07.2007 um 13:32 Uhr
Normalerweise geht sowas anders. Der/die Verantwortliche gibt die Mehrarbeitsstunden nach Gnehmigung durch den Vorgesetzten ins System ein, wo sie dann ganz normal als Mehrarbeitsstunden auf dem Zeitkonto auftauchen und somit auch normal abgebaut werden können.
05.07.2007 um 13:38 Uhr
@Willi
danke erstmal das du geantwortet hast.
ich hatte bis letzte woche montag kein zeitkonto.also ist es systematisch garnicht möglich gewesen die einzutragen.
05.07.2007 um 14:21 Uhr
Hallo DC_AC,
wie kommst Du zu so vielen Überstunden.
Deine Arbeit als JAV sollst Du während Deiner Arbeitszeit erledigen. Dazu muss Dich der AG freistellen. Nur für Arbeiten die aus betrieblichen Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchgeführt werden, hast du einen Anspruch auf Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Diese Arbeitsbefreiung ist vor Ablauf eines Monats zu gewährend; ist dies aus betriebsbedingten Gründen nicht möglich, so ist die aufgewendete Zeit wie Mehrarbeit zu vergüten.
Alles nachzulesen im § 37 BetrVG.
MfG Angi1
05.07.2007 um 14:36 Uhr
@angi1
hallo angi1,
bei uns im betrieb ist es so geregelt dass wir, wenn wir seminare besuchen immer pro seminartag 2 überstunden gutgeschrieben bekommen, da ich schon 2 seminare á 5 tage besucht habe habe ich 20 überstunden so bekommen, sprich auf meinem und auf dem zettel vom meister eingetragen, nachdem ich beim BR mich informiert habe, was Seminarbesuche angeht. Die restlichen kommen aus einzelen Sitzungen, die wir nur leider nach der Arbeitszeit durchführen konnten und da ich nicht stechen konnte musste ich diese stunden in eine liste eintragen. Theoretisch gesehn sind die Sitzungen direkt nach der Arbeitszeit als Mehrarbeitszeit zu sehen. Da viele Kollegen aus der JAV gerade im Außendienst sind, können wir die Sitzungen auch nur nach der Arbeitsziet machen.
LG DC_AC
05.07.2007 um 15:00 Uhr
@DC_AC,
bei uns werden Stunden aus dem Freizeitkonto wie mit einem Urlaubsantrag im Lohnbüro abgegeben und dann eingetragen. Dies ist nicht illegal.
MfG Angi1
05.07.2007 um 15:18 Uhr
@angi1
könntest du bitte das Wort Freizeitkonto besser definieren, weil wir soweit ich weis kein freizeitkonto haben.
05.07.2007 um 18:42 Uhr
Bei uns heissen solche Tage "Gut-Tage". Und diese können im Urlaubsschein wie Urlaubstage eingetragen werden ( aber anderer Spalte ) und können damit "abgefeiert" werden ( auch Freizeitausgleich genannt ).
05.07.2007 um 18:50 Uhr
ich bin ja schon etwas länger kein Azubi mehr, aber irgendwie gleibe ich nicht das es möglich ist ...
seit wann darf ein Auszubildender Überstunden machen ? und kommt mir nicht mit persönlicher arbeitzeit! Auch wenn er in der JAV ist er ist ein Auszubildender !
Angie ist dir schon mal auf gefallen das nur weil etwas nicht illegal ist,es nicht Automatisch im Intresse der Arbeitnehmer ist ??
Wieso bekomme ich für ein 8 Std. seminar nur 2 Überstunden ???
Verstehe ich alles nicht ??!!
Habt ihr den alle keine Intressenvertrettung ?
Freizeitkonten sind denke ich mal sogar Mitbestimmungspflichtig !
05.07.2007 um 19:53 Uhr
Waschbär rühig bleiben.Denk an dein "Image" . sonst könnte noch jemannd Denken das Du Ahnung hast.
06.07.2007 um 10:50 Uhr
@ Waschbär
zur deiner 1. Frage schau dir bitte mal § 17 Abs. 3 BBiG an. " Eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist besonders zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen."
zu deiner 2. "Bemerkung" laut Gesetz muss bei Seminaren nur die tägliche Arbeitszeit bezahlt werden. Also sind 2 Überstunden obendrauf doch sehr im Sinne des Betroffenen.
Noch Fragen?
Angi1
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