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Probezeit nach zwei befristeten AV´s

M
Marion
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen, wenn jemand nach zwei befristeten AV`s nun einen unbefristeten bekommt,ist es dann rechtens,wenn nochmal eine Probezeit ableisten muß? vielen Dank für die Hilfe Marion

4.25403

Community-Antworten (3)

K
Kölner

03.07.2007 um 22:30 Uhr

@Marion Och...das ist doch so oder so sehr relativ. Dem KSchG sei gedankt!

S
Seemann

03.07.2007 um 22:33 Uhr

bekomme ich auch eine Antwort

Seemann?

Von wegen der Relativitätstheorie

L
Lotte

03.07.2007 um 23:27 Uhr

Marion, eine erneute Probezeit wäre eventuell möglich, wenn sich das Aufgabenfeld mit der unbefristeten Stelle gravierend geändert hat. Aber wie Kölner schon schrieb: das KschG gilt auf jeden Fall nach sechs monatiger Beschäftigung, wenn es sich nicht um einen Kleinbetrieb handelt.

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