Besteht nach bestandener Probezeit von 3 Monaten erhöhter Küschutz???
Hallo. ich habe folgendes Problem. habe eine neue unbefristete stelle gefunden. probezeit nur 3 monate. ich hab meinem neuen chef meinen schwerbehindertenausweis nicht gezeit, da ich nicht gefragt wurde. die behinderung stört mich auch überhaupt nicht im job!
meine frage: wenn ich die 3 monate probezeit geschafft habe, und dem chef dann den ausweis zeige, kann er mich dann einfach kündigen? der gesetzliche kündigungsschutz besteht doch erst nach monaten! die fa. hat keinen betriebsrat bzw. schwerbehindertenvertretung!
ich möchte mich einfach ein wenig absichern. kann ja sein, dass ich nach den 3 monaten einen "schub" bekomme, und evtl. krankheitsbedingt ausfalle!
während der probezeit möchte ich den ausweis nicht zeigen, da mein ag ja sonst ohne grund mir kündigen kann.
danke tom
Community-Antworten (8)
03.07.2007 um 17:56 Uhr
tomboy, warte lieber ein halbes Jahr, denn erst dann wirkt der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte AN. Und auch das KschG entfaltet erst nach einem halben Jahr seine Wirkung.
03.07.2007 um 20:49 Uhr
Hallo tomboy,
das Verschweigen deiner schwerbehinderung, kann dich eventuell auch nach einem halben Jahr nicht vor einer Kündigung schützen. Ich glaube, dass du durch diese Täuschung deines Arbeitgebers deinen Kündigungsschutz verlieren kannst. Leider konnte ich keine konkreten Hinweise in den Gesetzestexten finden. Mein Rat wäre, dass du dich an das Integrationsamt wendest. Dieses muss auch im Fall einer Kündigung eines Schwerbehinderten der Kündigung zustimmen.
03.07.2007 um 21:02 Uhr
@Finefinger Gut, dass Du noch nichts gefunden hast. Allerdings könnte sich das bald ändern.
@tomboy Ruhig bleiben. Allerdings halte ich dieses (entschuldige) "ängstliche/hinterhältige Verschweigen von Tatsachen" auch nicht für gut, um ein dauerhaftes und gutes Vertrauensverhältnis zum AG herzustellen.
03.07.2007 um 21:20 Uhr
Finefinger, sorry, aber Du schreibst gefährliche Halbwahrheiten:
a) Kein schwerbehinderter AN muss dem AG seine Behinderung melden, lediglich auf Nachfrage oder wenn die Behinderung Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis hat, bin ich zu wahrheitsgemäßer Auskunft verpflichtet!!!
b) das Integrationsamt muss einer Kündigung eines schwerbehinderten Kollegen erst nach einem halben Jahr zustimmen, vorher gibt es keinen Schutz!!!
Kölner, finde es immer noch fair genug, wenn tomboy in einem halben Jahr tätig wird. Auch dann spart der AG noch die Ausgleichsabgabe. Und nur wenn es dem AG etwas ausmacht, dass er schwerbehindert ist, könnte er tomboy böse sein, dass dieser ein halbes Jahr gewartet hat.
tomboy, ich gehe davon aus, dass Deine Schwerbehinderung keine Auswirkung auf Deine Arbeit hat?
18.07.2007 um 16:10 Uhr
Lotte hat da schon völlig Recht, wenn keiner vor der Einstellung nachgefragt hat, dann braucht man es nicht zu sagen, nach Einstellung ist die Frage eh nicht mehr zulässig. Prinzipiell brauchst Du den Ausweis dann nie vorlegen, wenn Du den Zusatzurlaub nicht willst. Den erhöhten Kündigungsschutz hast Du eh, ob Du den Ausweis nun vorher vorgezeigt hast oder nicht, das ist hierbei völlig Gleichgültig. Er gilt ja im übrigen auch eh nur, wenn Dir behinderungsbedingt gekündigt werden soll und nur hier würde das Integrationsamt auch widerspruch erheben.
18.07.2007 um 21:01 Uhr
tomboy, Es gibt Menschen die sind mit ihrer Arbeit Verheiratet, also müsste ihr Arbeitsverhältniss einem Beziehungsverhältniss gleichen..
Grundlage einer Beziehung "Vertrauen" .
Frage, wie soll dir der AG, danach noch Vertrauen ?
Das was Du da machts ist mehr eine Gewissens frage als eine Rechtliche .
Wie kölner schon sagt, noch nicht aber ... und Du soory gibts wasser auf die Mühlen.
Bärendienst ?
19.07.2007 um 02:08 Uhr
Stefan, "Er gilt ja im übrigen auch eh nur, wenn Dir behinderungsbedingt gekündigt werden soll" Der Kündigungsschutz gilt insoweit auch bei betriebsbedingten Kündigungen, als dass, die Schwerbehinderung bei der Sozialauswahl zu berücksichtigen ist und das IA sowieso immer zu fragen ist.
waschbär, es gibt genug Beispiele von Kündigungen im ersten halben Jahr, nachdem der AG Kenntnis von der Schwerb erlangt hat. Vertrauen ist gut, aber in diesem Fall finde ich dass die Vorsicht die Mutter der Porzellankiste ist. Allerdings immer unter dem Vorbehalt, dass die Schwerb keine Auswirkungen auf die Arbeitsleistung hat. Nach einem halben Jahr sollte man es allerdings mitteilen.
19.07.2007 um 15:45 Uhr
Lotte, wie gesagt ich lewge wert auf Vertrauen und das ist hier nicht gegeben. Und ich glaube auch nicht das das im sinne des Erfinders ist.
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