Beschwerdestelle AGG
In unserem Unternehmen besteht ein Gesamtbetriebsrat mit Standortbetriebsräten in den einzelnen Betrieben (also örtliche Gremien in verschiedenden Städten). §13 AGG sieht ein Beschwerderecht vor. Es ist beabsichtigt diese Beschwerdestelle gem. AGG einzurichten. Hierzu ergeben sich für uns nun folgende 2 Fragen:
- Besteht ein Mitbestimmungsrecht des BR / GBR zur Einrichtung (wie? wo? wieviele?) dieser Beschwerdestelle?
- Wenn ja - ist der örtliche BR oder der GBR zuständig?
Wie ist das in anderen Unternehmen bis jetzt geregelt? Gibt es schon eingerichtetete Beschwerdestellen?
Gruß
HUGO
Community-Antworten (4)
03.07.2007 um 16:45 Uhr
@Hugo
Wir sind ein Konzernunternehmen mit 13 Niederlassungen in Deutschland. Das Gesetz sieht vor, pro Unternehmen eine Beschwerdestelle einzurichten.
Wir haben vor einiger Zeit eine bundesweite Beschwerdestelle nach Absprache GF/GBR eingerichtet, die im Moment paritätisch besetzt ist. ( Personalchef und GBRV)
03.07.2007 um 16:53 Uhr
Frage an RolfH:
wo ist geregelt, dass es nur EINE beschwerdestelle pro unternehmen gibt? wir lesen das so nicht. §13 sagt sogar "....bei den zuständigen STELLEN.....". wer wollte bei euch nur die eine stelle - ag oder br?
gruß
03.07.2007 um 16:58 Uhr
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Zur heutigen Lektüre empfohlen: §§ 75 - 76a, 84 - 86 BetrVG
03.07.2007 um 16:59 Uhr
Wie ich ja geschrieben habe: Absprache zwischen dem GBR und der GF. Weitere Anlaufstellen sind die örtlichen BRs.
Wir haben das so geregelt und entsprechen damit auch dem § 13, der gewisse Regelungen zulässt. Siehe auch § 13 AGG Abs. 1 Rdnr. 2
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