In unserem Unternehmen besteht ein Gesamtbetriebsrat mit Standortbetriebsräten in den einzelnen Betrieben (also örtliche Gremien in verschiedenden Städten). §13 AGG sieht ein Beschwerderecht vor. Es ist beabsichtigt diese Beschwerdestelle gem. AGG einzurichten.
Hierzu ergeben sich für uns nun folgende 2 Fragen:

1. Besteht ein Mitbestimmungsrecht des BR / GBR zur Einrichtung (wie? wo? wieviele?) dieser Beschwerdestelle?
2. Wenn ja - ist der örtliche BR oder der GBR zuständig?

Wie ist das in anderen Unternehmen bis jetzt geregelt? Gibt es schon eingerichtetete Beschwerdestellen?

Gruß

HUGO