Hallo Kolleginnen
Hallo Kollegen,
unser Arbeitgeber hat ohne uns vorher zu informieren eine Beschwerdestelle eingerichtet.
Die Abklärung wer diese Beschwerdestelle besetzt ist nicht mit den BR. erfolgt.
Hier besteht nach meiner Meinung eine Verletzung des Mitbestimmungsrechtes
nach § 87 Absatz 1 Satz 1 des Btr.VG. ( Ordnung im Betrieb ).

Hat jemand bzgl. diesem Thema schon Erfahrungen gemacht bzw. gibt es ein Gerichtsurteil das der BR. ein Mitbestimmung hat?
Gruß
Rainer