MBR bei der Errichtung der Beschwerdestelle zum AGG
Wir sind ein Krankenhaus mit 700 Mitarbeitern. Meine Frage nun zum AGG: hat der BR hier ein MBR bei der Einrichtung der Beschwerdestelle oder greift hier das Direktionsrecht des AG ?
Community-Antworten (7)
15.05.2007 um 11:03 Uhr
Gibt derzeit 2 widersprechende Gerichtsurteile....warten auf die nächste Instanz
15.05.2007 um 11:06 Uhr
Super, vielen vielen Dank für die schnelle Antwort
15.05.2007 um 11:34 Uhr
Hier sind die Links für die Urteile:
http://www.vnr.de/artikel/index_36623.html
http://www.agv-vers.de/publikationen/newsletter/ausgaben/nl-2.html
Der BR ist auch eine Beschwerdestelle (§ 85 BetrVG)
15.05.2007 um 14:27 Uhr
@catweazel
zu Deinem Link http://www.agv-vers.de/publikationen/newsletter/ausgaben/nl-2.html
Dieser Fall ist inzwischen endgültig entschieden worden (LAG Hamburg). Es besteht mitbestimmungspflicht. Das schriftliche Urteil steht noch aus.
15.05.2007 um 17:38 Uhr
Achtung:
Bei dem Bestellungsverfahren geht es nicht darum ob ein MBR besteht. Frage ist: ist es offensichtlich, dass kein MBR besteht.
15.05.2007 um 17:54 Uhr
@paula und stinker das meinte ich doch: 2 einander widersprechende Urteile, die höherinstanzlich geklärt werden müssen. Oder liegen jemand andere Erkenntnisse vor?
Selbst ein so Arbeitgebernahes Blatt wie "Der Betrieb" kommt im Heft 18 zur Erkenntnis, dass hier gegen den BR nicht viel geht, insbesondere bei der Frage nach der personellen Besetzung der Beschwerdestelle.
11.06.2007 um 13:55 Uhr
Hallo, besteht die Möglichkeit, dass Ihr mir den Artikel zur Verfügung stellen könnt? Die Zeitschrift haben wir leider nicht im Haus.
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