W.A.F. LogoSeminare

MBR bei der Errichtung der Beschwerdestelle zum AGG

B
birwein
Jan 2018 bearbeitet

Wir sind ein Krankenhaus mit 700 Mitarbeitern. Meine Frage nun zum AGG: hat der BR hier ein MBR bei der Einrichtung der Beschwerdestelle oder greift hier das Direktionsrecht des AG ?

6.09607

Community-Antworten (7)

B
betriebsratten

15.05.2007 um 11:03 Uhr

Gibt derzeit 2 widersprechende Gerichtsurteile....warten auf die nächste Instanz

B
birwein

15.05.2007 um 11:06 Uhr

Super, vielen vielen Dank für die schnelle Antwort

C
Catweazle

15.05.2007 um 11:34 Uhr

Hier sind die Links für die Urteile:

http://www.vnr.de/artikel/index_36623.html

http://www.agv-vers.de/publikationen/newsletter/ausgaben/nl-2.html

Der BR ist auch eine Beschwerdestelle (§ 85 BetrVG)

S
stinker

15.05.2007 um 14:27 Uhr

@catweazel

zu Deinem Link http://www.agv-vers.de/publikationen/newsletter/ausgaben/nl-2.html

Dieser Fall ist inzwischen endgültig entschieden worden (LAG Hamburg). Es besteht mitbestimmungspflicht. Das schriftliche Urteil steht noch aus.

P
paula

15.05.2007 um 17:38 Uhr

Achtung:

Bei dem Bestellungsverfahren geht es nicht darum ob ein MBR besteht. Frage ist: ist es offensichtlich, dass kein MBR besteht.

B
betriebsratten

15.05.2007 um 17:54 Uhr

@paula und stinker das meinte ich doch: 2 einander widersprechende Urteile, die höherinstanzlich geklärt werden müssen. Oder liegen jemand andere Erkenntnisse vor?

Selbst ein so Arbeitgebernahes Blatt wie "Der Betrieb" kommt im Heft 18 zur Erkenntnis, dass hier gegen den BR nicht viel geht, insbesondere bei der Frage nach der personellen Besetzung der Beschwerdestelle.

L
Luckyduck

11.06.2007 um 13:55 Uhr

Hallo, besteht die Möglichkeit, dass Ihr mir den Artikel zur Verfügung stellen könnt? Die Zeitschrift haben wir leider nicht im Haus.

Ihre Antwort