Guten Tag,
unser einköpfiger Betriebsrat hat mit Wirkung zum 31.07.07 sein Amt niedergelegt. Nun wählen wir neu
(jetzt aber dreiköpfig). Der ehemalige BR möchte sich u.U. wieder neu aufstellen, weil dann die BR-Arbeit durch drei Personen geteilt wird. Meines Erachtens nach ok, aber es gibt Zweifler, die behaupten, daß dies nicht rechtens ist. § 8 BVG sagt zu diesem Thema nichts gegenteiliges aus. Wer weiß u.U. einen Rechtshinweis in dieser Sache ?