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Kündigung in der Probezeit - Kann der BR nichts machen wenn die Probezeit nicht verlängert wird?

G
Gerda
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen/innen

Wir haben da mal eine Frage???? Kann der BR nichts machen wenn die Probezeit nicht verlängert wird???

Oder gibt es da etwas??

Laut § 102 haben wir nur das Recht zur Anhörung.

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Community-Antworten (4)

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pirat

02.07.2007 um 20:23 Uhr

@Gerda, Die Dauer der Probezeit ist häufig in Tarifverträgen geregelt, was gemäß § 622 Abs. 4 BGB zulässig ist. Fehlt es an einer tariflichen Regelung oder ist ein entsprechender Tarifvertrag auf das konkrete Arbeitsverhältnis wegen fehlender Tarifbindung nicht anwendbar, so beträgt nach § 622 Abs. 3 BGB die höchstzulässige Dauer der Probezeit sechs Monate.

Eine Verlängerung der Probezeit ist nur einvernehmlich und auch nur insoweit zulässig, als die tarifliche oder gesetzliche Höchstdauer noch nicht erreicht ist.

L
Lotte

02.07.2007 um 21:07 Uhr

Pirat, ich glaube, dass Gerda meint, ob der BR etwas machen kann, wenn der AN in der Probezeit gekündigt wird.

Gerda, falls ich Recht habe: Ihr könnt widersprechen und den AG versuchen von Eurer Meinung zu überzeugen. Aber da der AN noch nicht unter das KschG fällt, hat der Widerspruch keine Auswirkung.

P
pirat

02.07.2007 um 21:40 Uhr

Hallo Lotte, meine Schöne...

Kann der BR nichts machen wenn die Probezeit nicht verlängert wird???... Habe ich das wirklich mißverstanden?

Von Dir, lasse ich mich gerne eines besseren Belehren.

L
Lotte

02.07.2007 um 21:43 Uhr

Pirat, ich fand, dass der 102er schlecht zur Verlängerung der Probezeit passt... ;-)

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