Erstellt am 02.07.2007 um 15:41 Uhr von Rollie
Viele Kollegen wären vielleicht froh darüber, ein Einzelbüro zu haben. Des Weiteren ist die Frage, in wie weit Telefon und Onlinezugang für die Ausübung der Arbeitspflichten nötig wären. Ich kenne abschließbare Schränke eigentlich nur da, wo Mitarbeiter diese z.B. wegen Kleiderwechsel benötigen. Auch einen Garderobenständer halte ich nicht für ein zwingendes Utensil eines Büros. Möglicherweise ist die Kommunikation mit anderen Kollegen nicht notwendig für die Erledigung der Aufgaben. Das der AG ihn darauf hinweist, das er sich zur Erledigung in seinem Büro aufzu halten hat, dürfte normal sein, die meissten Leute verrichten ihre Arbeit an ihrem Arbeitsplatz. Ich kann aus alle dem nicht erkennen, was daran Mobbing sein soll.
Ich nehme an, der AG hat Zweifel an den bisherigen Leistungen des Mitarbeiters und zieht daher die Zügel etwas an. Er könnte sich natürlich auch etwas einfallen lassen, ganz auf den Mitarbeiter zu verzichten. Vielleicht sollte der Mitarbeiter mal ganz kritisch in sich hineinhorchen, weshalb der AG solche Massnahmen wählt.
Erstellt am 02.07.2007 um 16:33 Uhr von SSGG
Moin zwockel,
eine räumliche Isolierung und Kontaktverweigerung zu KollegInnen kann in den den Bereich Mobbing gehen.
Gibt es weitere Merkmale?
Sicherlich könnt Ihr bei einer weiteren Häufung von Merkmalen dies bei der GL thematisieren und den Betroffenen über seine Rechte informieren.
Siehe §84 und 85 BetrVG.
Erstellt am 02.07.2007 um 19:11 Uhr von zwockel
@Rollie,
der Kollege fühlt sich ausgegrenzt, weil er der einzige ist , der nicht verfügt über:
Telefon, Online, abschließbarer Schrank, Garderobenständer, etc.
Sagt das BetrVVG nicht aus, daß keiner schlechter gestellt sein darf als andere?
Andere dürfen sich auch "frei" bewegen, oder mal eine Stunde "gammeln".
Wo bleibt da der Gleichbehandlungsgrundsatz?
Vielleicht hast Du mit dem zweiten Absatz Recht, das kann ich nicht beurteilen. Ich sehe hier nur die Fakten.
Erstellt am 02.07.2007 um 19:23 Uhr von Lotte
Rollie,
wenn der AG Zweifel an den Leistungen des MA hat, dann sollte er das artikulieren und nicht ausgrenzen!
zwockel,
kann die Sachlage nicht so eindeutig beurteilen, als dass ich eindeutig mobbing feststellen würde. Wenn sich diese Ausgrenzung über längere Zeit hinzieht und der AG so weitermacht, kann man es aber vermuten.
Egal wie es ist, ein Gespräch scheint auf jeden Fall nötig.
Erstellt am 02.07.2007 um 19:26 Uhr von der besser wisser
es liegt kein Mobbing, vor. Endweder der AG kennt sich mit Mobbing aus oder aber er versucht den Kollegen langsamm "mürbe" zu machen .
Erstellt am 23.09.2007 um 15:39 Uhr von Protektor
Ich bin BRV bei einer Auffanggesellschaft der deutschen Lebensversicherer. Ich werde dermaßen gemobbt, dass ich zwischenzeitlich in psychatrischer Behandlung bin. Wie lange lassen wir uns dies noch in einem pseudodemkratischen Monestarismus gefallen?
Ich Grüße alle Mitgefangenen
Bernhard
Erstellt am 23.09.2007 um 20:40 Uhr von Der alte Heini
Wird ein einzelner Arbeitnehmer ohne ersichtlichen Grund anders "gehalten" als die übrigen Arbeitnehmer des Betriebes ( siehe § 75 BetrVG), so ist dies ein Grund für eine ernsthafte Beschwerde beim BR. Gem. §85 BetrVG hat der BR die Beschwerde entgegen zunehmen und wenn er sie für berechtigt erachtet, beim Arbeitgeber auf Abhilfe hinzuwirken. Ist die "Zwangshaltung" des Arbeitnehmers nicht vernünftig begründet und der AG uneinsichtig so sollte der BR die Einigungsstelle anrufen.