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Urlaubsabzug bei Abmahnung?

N
Normality
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

eine Auszubildende, auch JAV Mitglied, hat bereits die zweite Abmahnung für das gleiche Fehlverhalten bekommen. Sie ist dem Berufsschulunterricht fern geblieben. Obwohl es nicht in der Abmahnung als Konsequenz oder so drin steht, sollen ihr diese Fehltage jetzt als Urlaub abgezogen werden. Ist das rechtens?

4.64407

Community-Antworten (7)

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packer

02.07.2007 um 14:33 Uhr

moin normality,

ich weiss nicht ob das rechtens ist oder ob es da ein urteil gibt...

aber mal mit dem gesunden menschenverstand gesprochen (GMV) :

bei dem fehlverhalten würde ich nicht noch gegen an gehen!!! das ist einfach nicht korrekt und vom AG auch so richtig abgemahnt. sie hat glück, daß der AG so eine geduld mit ihr hat!

Urlaub ist die erholung von der eigentlichen tätigkeit. sie hat also sich zwei tage lang erholt und dafür zwei tage urlaub abzudrücken...

ich fände es ganz schön dreist dagegen jetzt vorgehen zu wollen...

macht die ganze sache nur noch schlimmer.

packer

W
willi

02.07.2007 um 15:10 Uhr

@packer

ja wunderbar - immer schön buckeln wenn der AG was verlauten lässt und blos nicht prüfen.

Das ist ja auch ne BR-Einstellung - ob die im Sinne der Kollegen ist?????

D
Dummi

02.07.2007 um 15:10 Uhr

@Normality Urlaub dient der Erholung. Der Auszubildenden jetzt Urlaub abzuziehen hört sich für mich nach Betriebsbuße an, also MBPflichtig. Sie ist abgemahnt worden, fertig. Jetzt noch nachkarten geht nicht. Ihr solltet mit dem AG sprechen,wie wollt ihr das sonst in Zukunft handhaben?

Gruss

P
Petrus

02.07.2007 um 16:14 Uhr

Mal unabhängig, ob abgemahnt oder nicht - bei unentschuldigtem Fehlen entfällt die Leistungspflicht des ArbGeb. Für die geschwänzten Tage kriegt sie kein Geld. War der Tag vor oder nach dem Fehltag ein Feiertag, entfällt auch für diesen die Bezahlung. Die Azubine kann also wählen: Lohnabzug für mind. 2 Tage oder eben zwei Tage Urlaub - das hat nichts mit Betriebsbuße zu tun.

D
Dummi

02.07.2007 um 16:40 Uhr

@Petrus Gegen die Abmahnung an sich kann der BR sowieso nichts machen. Der Auszubildende verstößt gegen die arbeitsvertragl. Pflichten - der AG mahnt ab. Okay. Und dann, kommt er auf die Idee , "Jetzt ziehe ich auch noch Urlaub ab". Ich denke, das geht nicht.
Und da bleibt noch die Frage, wie lange liegt die erste Abmahnung zurück, für die ja jetzt auch noch Urlaub abgezogen werden soll. Gruss

P
Petrus

02.07.2007 um 17:19 Uhr

@Dummi: Die Azubine verstößt gegen die arbeitsvertragliche Hauptpflicht. Folgen:

  1. Abmahnung
  2. Erlöschen der arbeitsvertraglichen Haupfpflicht des ArbGeb am betreffenden Tag -> kein Geld für diesen Tag 2a. Gegebenenfalls entfällt die Entgeltfortzahlungspflicht an Feiertagen, falls der Fehltag direkt vor oder nach einem Feiertag liegt. (§2 (3) EntgFG)

In der Tat darf der Urlaub nicht "zwangsweise" abgezogen werden. Nur treten dann ALLE o.g. Folgen ein, auch 2 und 2a. Macht im geschilderten Fall ca. 10% des Monatseinkommens, evtl. sogar noch mehr.

P
packer

10.07.2007 um 12:41 Uhr

@ willi

ich muss zugeben, daß meine antwort nicht besonders präzise war in bezug auf § und rechtssprechung. wie du aber aus den nachfolgenden qualifizierteren antworten der kollegenInnen entnehmen kannst, liege ich hier mit meiner meinung wohl im grünen bereich. abgesehen davon finde ich nichts schlimmer, als aus eigener profilierungssucht oder ähnlichen hintergründen, einen betroffenen kollegen auf einen falschen weg zu führen. ihm/ihr vorzumachen, daß es da möglichkeiten gäbe aufgrund gesetzlicher gegebenheiten gegen den AG vorzugehen, halte ich für mehr als verwerflich.

und wenn du mich kennen würdest, hättest du noch nicht mal im traum den vorwurf der buckelei rausgehauen!

gruß vom packer

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