Juristische Vertretung während (noch vorläufiger) Insolvenz
Das Unternehmen in dem ich arbeite und im Betriebsrat bin, ist seit Januar 2019 im vorläufigen Insolvenzverfahren. In unserem Gremium kommen Fragen auf, die wir selbst nicht beantworten können sondern juristischen Rat benötigen. Wie können wir während des Insolvenzverfahren juristischen Beistand einholen? Der Betrieb soll vorerst weitergeführt werden. Wären die Kosten zur Beratung durch einen Rechtsanwalt zur Insolvenztabelle anzumelden? Oder müssen diese Kosten vorrangig (Masseverbindlichkeiten) bezahlt werden?
Ohne, das eine Kostenübernahme gewährleistet ist, sehen wir keine großen Chancen, dass wir anwaltlich beraten bzw. vertreten werden.
Community-Antworten (1)
21.02.2019 um 23:18 Uhr
Ihr bleibt ja vollumfänglich im Amt als Gremium. Lies mal folgendes durch. Bei nicht verstehen weiter fragen.http://www.arbeitsrecht.de/rat-vom-experten/betriebsrat/betriebsverfassungsrecht-fuer-fortgeschrittene/der-betriebsrat-im-insolvenzverfahren.php
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