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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Befristetes Arbeitsverhältnis

S
sittingbull
Feb 2019 bearbeitet

Mahlzeit Schwarmintelligenz, wir haben einen Kollegen der einen befristeten Arbeistplatz (mit Sachgrund) hat. Dieser Kollege soll nun in ein festes Angestelltenverhältnis übernommen werden. Gem. Betriebsvereinbarung muss die Stelle intern ausgeschrieben werden. Jetzt meine Frage: Sollte der Kollege sich jetzt auf die Stelle noch einmal bewerben? wie habt ihr das geregelt. Danke im Voraus

508011

Community-Antworten (11)

M
Moreno

21.02.2019 um 13:55 Uhr

Bei uns müsste er sich schon auf die Stelle bewerben, ein kleiner Zweizeiler reicht aber völlig wenn er schon AN bei uns ist

S
stehipp

21.02.2019 um 14:00 Uhr

Bei uns auch, wobei ebenfalls ein kurzes Mail an die entsprechende Ansprechperson reicht.

E
Erbsenzähler

21.02.2019 um 14:57 Uhr

Wenn ich so ein Quatsch höre. Die Stelle ist doch besetzt durch den MA mit befristeten Arbeitsvertrag. Warum noch eine Ausschreibung, wenn der übernommen werden soll? In unserer BV haben wir das geregelt, dass keine neue Stellenausschreibung erfolgen muss. Es wird einfach die Anhörung zur Entfristung uns übergeben. Das reicht doch vollkommen.

A
AlterMann

21.02.2019 um 15:13 Uhr

Genau so machen wir das bei uns auch. Wozu eine Ausschreibung, wenn die Stelle schon besetzt ist? Wir machen auch so genug Papier schmutzig. Als interessierter Kollege würde ich mich außerdem verar...t vorkommen, wenn ich mich bewerbe und dann ein April,April hören muss.

S
Schwarzwälder

21.02.2019 um 16:07 Uhr

Bei uns würde es in dem Fall auch keine Ausschreibung geben, nur eine Anhörung zur Einstellung.

J
jimbob2019

21.02.2019 um 18:05 Uhr

Er ist doch schein eingestellt und die Stelle ist durch Ihn besetzt. Also keine interne Ausschreibung und auch keine Anhörung. Der AG muss den BR nur über die Entfristung informieren ,mehr nicht.

K
krambambuli

21.02.2019 um 20:30 Uhr

Wenn es in einer BV so geregelt ist, mag es ja o.k. sein. Besteht keine Regelung, würde ich davon ausgehen, dass der Kollege sich bewerben muss.

M
Moreno

21.02.2019 um 23:06 Uhr

Jimbob eine Entfristung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis wird wie eine Einstellung gehandhabt. Also muss der AG ohne BV und wenn der BR verlangt, dass alle Stellen intern ausgeschrieben werden auch diese Stelle ausschreiben und den BR anhören. So sind halt die Spielregeln auch wenn dabei Papier dreckig wird :-)

P
paula

21.02.2019 um 23:37 Uhr

der AG legt uns in diesen Fällen die Einstellung zur Mitbestimmung vor und gleichzeitig einen Antrag auf Ausschreibungsverzicht. Läuft im Regelfall auch durch. Ausnahme es gibt mehrere befristete MA und es droht, dass einige nicht übernommen werden. Dann soll jeder die Chance bekommen

D
DummerHund

21.02.2019 um 23:54 Uhr

Juristerei hin oder Juristerei her...… es gibt noch immer die juristische Sekunde..

M
Moreno

22.02.2019 um 10:38 Uhr

Juristische Sekunde....was hat das mit diesem Fall zu tun?

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