Erstellt am 21.02.2019 um 12:55 Uhr von moreno
Bei uns müsste er sich schon auf die Stelle bewerben, ein kleiner Zweizeiler reicht aber völlig wenn er schon AN bei uns ist
Erstellt am 21.02.2019 um 13:00 Uhr von stehipp
Bei uns auch, wobei ebenfalls ein kurzes Mail an die entsprechende Ansprechperson reicht.
Erstellt am 21.02.2019 um 13:57 Uhr von Erbsenzähler
Wenn ich so ein Quatsch höre. Die Stelle ist doch besetzt durch den MA mit befristeten Arbeitsvertrag. Warum noch eine Ausschreibung, wenn der übernommen werden soll?
In unserer BV haben wir das geregelt, dass keine neue Stellenausschreibung erfolgen muss. Es wird einfach die Anhörung zur Entfristung uns übergeben. Das reicht doch vollkommen.
Erstellt am 21.02.2019 um 14:13 Uhr von alterMann
Genau so machen wir das bei uns auch. Wozu eine Ausschreibung, wenn die Stelle schon besetzt ist? Wir machen auch so genug Papier schmutzig. Als interessierter Kollege würde ich mich außerdem verar...t vorkommen, wenn ich mich bewerbe und dann ein April,April hören muss.
Erstellt am 21.02.2019 um 15:07 Uhr von Schwarzwälder
Bei uns würde es in dem Fall auch keine Ausschreibung geben, nur eine Anhörung zur Einstellung.
Erstellt am 21.02.2019 um 17:05 Uhr von jimbob2019
Er ist doch schein eingestellt und die Stelle ist durch Ihn besetzt. Also keine interne Ausschreibung und auch keine Anhörung. Der AG muss den BR nur über die Entfristung informieren ,mehr nicht.
Erstellt am 21.02.2019 um 19:30 Uhr von Krambambuli
Wenn es in einer BV so geregelt ist, mag es ja o.k. sein. Besteht keine Regelung, würde ich davon ausgehen, dass der Kollege sich bewerben muss.
Erstellt am 21.02.2019 um 22:06 Uhr von Moreno
Jimbob eine Entfristung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis wird wie eine Einstellung gehandhabt. Also muss der AG ohne BV und wenn der BR verlangt, dass alle Stellen intern ausgeschrieben werden auch diese Stelle ausschreiben und den BR anhören. So sind halt die Spielregeln auch wenn dabei Papier dreckig wird :-)
Erstellt am 21.02.2019 um 22:37 Uhr von paula
der AG legt uns in diesen Fällen die Einstellung zur Mitbestimmung vor und gleichzeitig einen Antrag auf Ausschreibungsverzicht. Läuft im Regelfall auch durch. Ausnahme es gibt mehrere befristete MA und es droht, dass einige nicht übernommen werden. Dann soll jeder die Chance bekommen
Erstellt am 21.02.2019 um 22:54 Uhr von Dummerhund
Juristerei hin oder Juristerei her...… es gibt noch immer die juristische Sekunde..
Erstellt am 22.02.2019 um 09:38 Uhr von moreno
Juristische Sekunde....was hat das mit diesem Fall zu tun?