Frage zur Berechnung der Beschäftigungsdauer
Ich eine Frage aus meinem privaten Umfeld. Eine Bekannte ist seit 1983 bei ihrem derzeitigen Arbeitgeber angestellt, in der Zeit von 1989 bis 1994 war sie jedoch selbständig (Scheinselbständig), da sie auch in dieser Zeit nur für den einen Arbeitgeber gearbeitet hat. In Kürze steht eine betriebsbedingte Kündigung an, der Betrieb hat keinen BR.
Frage zum Beschäftigungszeitraum, der ja wichtig für die Kündigungsfrist ist: Zählt der komplette Zeitraum oder zählt nur die Zeit ab 1994?
Community-Antworten (13)
29.06.2007 um 16:10 Uhr
Normalerweise zählt die Zeit der Selbständigkeit nicht mit. Die AN ist aus dem Betrieb ausgeschieden und damit es sich dann. Wenn es sich tatsächlich um eine Scheinselbständigkeit handelt, dann sieht es sicher anders aus. Aber: falls das zum Thema im Kündigungsrechtstreit wird, hat die AN dies zu beweisen. Kann Sie das heute noch? Da würde ich schon zweifeln. Oder wurde die Scheinselbständigkeit von der Rentenversicherung so festgestellt?
29.06.2007 um 23:50 Uhr
Bei einer festgestellte Scheinselbständigkeit wird der "Scheinselbständige" Arbeitnehmer des Betriebes. Der Arbeitgeber hat für einen festgestellten Zeitraum sämtliche Sozialversicherungsbeiträge nachzuzahlen. Der Betroffene befindet sich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Diese Zeit ist der Betriebszugehörigkeit anzurechnen. Oben genanntes gilt aber nur, wenn die Scheinselbständigkeit festgestellt wurde oder noch festgestellt wird.
Zuständig für die Überprüfung ist die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund (ehemals BfA).
30.06.2007 um 00:03 Uhr
@Der alte Heini Ja? Bist Du Dir sicher? Tip. Nur für Dich: Es geht um den Zeitraum 1989 bis 1994! Sagt Dir denn die Aussage "längstens für vier Jahre rückwirkend" etwas?
30.06.2007 um 00:27 Uhr
Kölner, was meinst Du warum ich geschrieben habe;
"Der Arbeitgeber hat für EINEN festgestellten Zeitraum sämtliche Sozialversicherungsbeiträge nachzuzahlen."
Ansonsten hätte ich auf DEN festgestellten Zeitraum hingewiesen.
Also vor dem Klugsch....en bitte genau lesen.
30.06.2007 um 00:38 Uhr
Nur für Dich, liebes Tagebuch: Heini schummelt!
30.06.2007 um 00:47 Uhr
Ich weiß
30.06.2007 um 01:15 Uhr
Ich auch :-)
30.06.2007 um 01:18 Uhr
Tagebuch ???
Ist was gelöscht worden oder hab ich was verpasst ???
30.06.2007 um 01:32 Uhr
@ Bergmann,
"..hab ich was verpasst ???"
ja, Bergmann, du möchtest mir bitte unverzüglich dein Tagebuch zur Korrektur vorlegen!
:-)
30.06.2007 um 11:40 Uhr
Danke. Nehmen wir mal an, dass die Unterlagen aus dieser Zeit noch vollständig vorhanden sind und dass bisher keine Scheinselbständigkeit festgestellt wurde. Kann man das nach so langer Zeit überhaupt noch feststellen lassen?
Schönes Wochenende
30.06.2007 um 13:01 Uhr
tramdriver, aus Kölners Aussage "länstens für vier Jahre rückwirkend" würde ich genau das schließen, was er aussagt. (sorry, wegen der komischen Formulierung...)
30.06.2007 um 15:23 Uhr
aus Kölners Aussage "länstens für vier Jahre rückwirkend" würde ich genau das schließen, was er aussagt.
Zu schade aber auch, dass die Aussage falsch ist!
01.07.2007 um 12:46 Uhr
@peanuts Stimmt - Du liegst falsch!
Verwandte Themen
Berechnung der Kündigungsfrist
ÄlterHallo zusammen, ein Kollege beschäftigt sich derzeit mit einer Eigenkündigung, um sich beruflich neu zu orientieren. Eine Klausel in seinem Arbeitsvertrag besagt, dass wenn sich die Kündigungsfrist
Berechnung von Abfindungsansprüchen und Beschäftigungsdauer - Beschäftigungsdauer gleich Betriebszugehörigkeit?
ÄlterHallo Zusammen, greift bei der Berechnung von Abfindungsansprüchen ebenfalls § 622 BGB Abs. 2 Satz 2? Ist Beschäftigungsdauer gleich Betriebszugehörigkeit? Danke und Viele Grüße Patrick
Urlaubsberechnung / Was für eine Zensur geht hier eigentlich ab? Unfassbar!
ÄlterEilt ! hallo alle zusammen , wir der BR haben am Donnerstag Sitzung mit dem AG , und wollen generell etwas abklären haben was wir auf der Fortbildung gelernt haben bzw. worauf man uns aufmerksam gemac
Berechnung in Fällen von Urlaub und Krankheit > DRINGEND !!!
Älterhallo! gibt es eine explizite rechtsgrundlage, nach welcher ein arbeitgeber in fällen von urlaub und krankheit weniger stunden im 13-wochen-durchschnitt berechnen darf, als der mitarbeiter tatsächl
Frage zu Minderheitenberechnung, Leiharbeiter im Haus und Wahlausschreiben
ÄlterHallo liebe Kolleginnen und Kollegen :) Unsere BR Wahl 2010 muss absolut korrekt ablaufen (Details nicht öffentlich ;) ) und deshalb hoffe ich, dass ich hier ein paar Antworten bekomme. Ach, hätte