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Frage zur Berechnung der Beschäftigungsdauer

T
tramdriver
Jan 2018 bearbeitet

Ich eine Frage aus meinem privaten Umfeld. Eine Bekannte ist seit 1983 bei ihrem derzeitigen Arbeitgeber angestellt, in der Zeit von 1989 bis 1994 war sie jedoch selbständig (Scheinselbständig), da sie auch in dieser Zeit nur für den einen Arbeitgeber gearbeitet hat. In Kürze steht eine betriebsbedingte Kündigung an, der Betrieb hat keinen BR.

Frage zum Beschäftigungszeitraum, der ja wichtig für die Kündigungsfrist ist: Zählt der komplette Zeitraum oder zählt nur die Zeit ab 1994?

6.123013

Community-Antworten (13)

P
paula

29.06.2007 um 16:10 Uhr

Normalerweise zählt die Zeit der Selbständigkeit nicht mit. Die AN ist aus dem Betrieb ausgeschieden und damit es sich dann. Wenn es sich tatsächlich um eine Scheinselbständigkeit handelt, dann sieht es sicher anders aus. Aber: falls das zum Thema im Kündigungsrechtstreit wird, hat die AN dies zu beweisen. Kann Sie das heute noch? Da würde ich schon zweifeln. Oder wurde die Scheinselbständigkeit von der Rentenversicherung so festgestellt?

DAH
Der alte Heini

29.06.2007 um 23:50 Uhr

Bei einer festgestellte Scheinselbständigkeit wird der "Scheinselbständige" Arbeitnehmer des Betriebes. Der Arbeitgeber hat für einen festgestellten Zeitraum sämtliche Sozialversicherungsbeiträge nachzuzahlen. Der Betroffene befindet sich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Diese Zeit ist der Betriebszugehörigkeit anzurechnen. Oben genanntes gilt aber nur, wenn die Scheinselbständigkeit festgestellt wurde oder noch festgestellt wird.

Zuständig für die Überprüfung ist die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund (ehemals BfA).

K
Kölner

30.06.2007 um 00:03 Uhr

@Der alte Heini Ja? Bist Du Dir sicher? Tip. Nur für Dich: Es geht um den Zeitraum 1989 bis 1994! Sagt Dir denn die Aussage "längstens für vier Jahre rückwirkend" etwas?

DAH
Der alte Heini

30.06.2007 um 00:27 Uhr

Kölner, was meinst Du warum ich geschrieben habe;

"Der Arbeitgeber hat für EINEN festgestellten Zeitraum sämtliche Sozialversicherungsbeiträge nachzuzahlen."

Ansonsten hätte ich auf DEN festgestellten Zeitraum hingewiesen.

Also vor dem Klugsch....en bitte genau lesen.

K
Kölner

30.06.2007 um 00:38 Uhr

Nur für Dich, liebes Tagebuch: Heini schummelt!

T
Tagebuch

30.06.2007 um 00:47 Uhr

Ich weiß

LDT
Leser des Tagebuches

30.06.2007 um 01:15 Uhr

Ich auch :-)

B
Bergmann

30.06.2007 um 01:18 Uhr

Tagebuch ???

Ist was gelöscht worden oder hab ich was verpasst ???

S
sphinx

30.06.2007 um 01:32 Uhr

@ Bergmann,

"..hab ich was verpasst ???"

ja, Bergmann, du möchtest mir bitte unverzüglich dein Tagebuch zur Korrektur vorlegen!

:-)

T
tramdriver

30.06.2007 um 11:40 Uhr

Danke. Nehmen wir mal an, dass die Unterlagen aus dieser Zeit noch vollständig vorhanden sind und dass bisher keine Scheinselbständigkeit festgestellt wurde. Kann man das nach so langer Zeit überhaupt noch feststellen lassen?

Schönes Wochenende

L
Lotte

30.06.2007 um 13:01 Uhr

tramdriver, aus Kölners Aussage "länstens für vier Jahre rückwirkend" würde ich genau das schließen, was er aussagt. (sorry, wegen der komischen Formulierung...)

P
Peanuts

30.06.2007 um 15:23 Uhr

aus Kölners Aussage "länstens für vier Jahre rückwirkend" würde ich genau das schließen, was er aussagt.

Zu schade aber auch, dass die Aussage falsch ist!

K
Kölner

01.07.2007 um 12:46 Uhr

@peanuts Stimmt - Du liegst falsch!

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