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Rechtsanspruch auf feste Stelle als JAV-Vorsitz?

M
Mike
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen,

ich bin JAV Vorsitzender in einer Firma mit 700 Mitarbeitern.

Nun hat mir die Firma eine unbefristete Stelle angeboten, die ich aus fachlichen Gründen aber auf keinen Fall annehmen möchte. Jetzt gehe ich auf eine befristete Stelle (Grundbefristet: Elternzeit)

Verliere ich meinen Übernahmeschutz, wenn ich die feste Stelle nicht annehme

Mike

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Community-Antworten (1)

K
Kölner

28.06.2007 um 16:26 Uhr

@Mike Es hat ein Angebot gegeben, Du hast abgelehnt und nimmst (bewusst!) eine befristete Stelle an... ...was willst Du denn noch?

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