Arbeitsplatzbedingungen - Mitwirkungsrecht?
Hallo, unsere Büroräume werden durch die Sonneneinstrahlung stark aufgeheizt. Abgesehen von den derzeit kühlen Außentemperaturen, heizten sich die Räume in den vergangenen Wochen regelmäßig auf 28 -33 Grad auf. (Eine Lüftung in der Nacht ist nicht möglich.) Hinzukommt, dass die Sonneneinstrahlung bei der Arbeit am Bildschirm stark blendet. Wir haben zwar weiße Übergardinen an den Fenstern, jedoch halten diese die Wärme und Helligkeit der Sonne nicht viel ab. Unsere Firma hat seit Oktober 2006 erstmals einen Betriebsrat. Deshalb haben wir als BR nun dieses Problem an die Geschäftsführung herangetragen und forderten, Außenjalousienen an die Fenster anzubringen. Die GF lehnte diese Forderung mit der Meinung ab, dass die Situation nicht neu sei und dass die Mitarbeiter bisher immer so gearbeitet haben. Außerdem habe die GF bereits jedem Zimmer einen Ventilator zur Verfügung gestellt und dass müsse damit ausreichen. Wie seht Ihr dieses Problem? Welche Möglichkeiten haben wir, unsere GF doch noch "aufzuweichen"?
Community-Antworten (3)
28.06.2007 um 15:02 Uhr
@Goethe BG's sehen Ventilatoren nicht sehr gerne. ...und manchmal muss man auch was ertragen, was eigentlich unerträglich ist. Vor allem dann, wenn man sich die Rechtsprechung anschaut.
28.06.2007 um 22:43 Uhr
@Goethe
gib mal unter Suchbegriff Hitze oder 7341 ein!
Zum Trost....
Es bleibt einem jeden immer noch soviel Kraft, das auszuführen, wovon er überzeugt ist. Johann Wolfgang von Goethe (68) 28.08.1749 - 22.03.1832 dt. Schriftsteller
10.07.2007 um 00:00 Uhr
Wenn der AG keine Abhilfe schaffen kann/will, hat bei uns das Drohen mit Betrvg §87 Abs.7 im Zusammenhang mit dem ASIG $3 Abs.1 (d) geholfen. D.h. wenn du nicht dafür sorgst das was passiert, dann lassen wir das feststellen...und wer weiß was dann passiert. Wir haben Außenjalousienen bekommen (allerdings keine Klimaanlage...)
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