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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitsplatzbedingungen

M
machobb
Jan 2018 bearbeitet

huhuu zusammen

aus sparmassnahmen soll die beleuchtung in unseren produktionshallen gedrosselt werden. ist es ratsam einen gutachter zu bestellen der überprüft ob die beleuchtung dann noch ausreichend ist

grüße

87704

Community-Antworten (4)

P
Petrus

31.08.2010 um 18:02 Uhr

Ihr solltet erstmal anhand von ASR 7/3 prüfen, ob trotz Drosselung noch ausreichende Werte erreicht werden.

B
Blindgänger

31.08.2010 um 18:51 Uhr

Nachtsichtgeräte ordern!

M
Moore

31.08.2010 um 22:49 Uhr

Grüezimiteinand, soweit mir bekannt ist, ist in Produktionsräumen eine Beleuchtung von mind. 300 LUX vorgeschrieben. Das ist in den Arbeitsstättenverordnung und Arbeitsstättenrichtlinien so bestimmt. MfG Moore

T
Tanzbär

01.09.2010 um 08:48 Uhr

Und jetzt die Antwort auf die Frage: Ja, bestellt einen Gutachter. Aber nicht erst, wenn alles vorbei ist, rückgängig machen ist immer schwerer, als verhindern. Nehmt die Berufsgenossenschaft ins Boot. Die kommen auch kostenfrei messen und sagen euch, was machbar ist.

Im schlimmsten Fall müssen ein paar Lampen mehr angebracht werden. ;-))

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