Dürfen Nachrücker mit vollendetem 25. Lebensjahr noch in die JAV?
Hallo,
wir haben ein Problem für das wir bisher nirgends eine Lösung bzw. Antwort gefunden haben. Unser 3. JAV-Mitglied verlässt die Firma, woraufhin ein Nachrücker in die JAV kommt.
Der 1. auf der Liste hat mittlerweile das 25. Lebensjahr vollendet (dies war zum Zeitpunkt der Wahl nicht der Fall).
Unsere Frage ist nun, ob der Nachrücker noch in die JAV darf oder nicht.
Danke schonmal für Eure Antworten
Community-Antworten (3)
27.06.2007 um 15:24 Uhr
Hallo Markushuetz,
siehe dazu im Fitting § 61 RN 11 BetrVG
" Maßgebender Zeitpunt für die Höchstaltersgrenze ist der Tag des Beginns der Amszeit zur JAV, nicht der Tag der Wahl. Vollendet ein JAV Vertreter während der Amtszeit das 25. Lebensjahr, beeinflusst das nicht seine Mitgliedschaft in der JAV."
MfG Angi1
27.06.2007 um 15:32 Uhr
Also ich bin mir nicht sicher ob das Ersatzmitglied hier nachrücken darf.Es steht Geschrieben ,ein JAV Mitglied',ein Ersatzmitglied ist aber kein JAV Mitglied. Meine Meinung,vielleicht weiss das jemand besser
29.06.2007 um 15:13 Uhr
@ all,
Doc Pille hat Recht. Habe das mit dem Ersatzmitglied überlesen.
im Fitting zu § 64 BetrVG RN 14 " Ein Ersatzmitglied, das nach der Wahl, aber vor Amtsbeginn das 25. Lebensjahr vollendet, rückt nicht nach."
MfG Angi1
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