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Einstellungen - muß der Betriebsratsvorsitzende bei Einsellungen den Vertrag mit Unterschreiben?

M
MUSTI
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, muß der Betriebsratsvorsitzender, bei Einsellungen den Vertrag mit Unterschreiben?

Gruß, Musti

5.81305

Community-Antworten (5)

J
Jube

27.06.2007 um 14:16 Uhr

Nein, er stellt ja nicht ein.

P
pirat

27.06.2007 um 14:27 Uhr

@ Musti, Information des Betriebsrats über die beabsichtigte Einstellung (und Eingruppierung) setzt die Wochenfrist des § 99 Abs. 3 BetrVG in Gang. Das heißt: Der Betriebsrat hat eine Woche Zeit, um eine Entscheidung (durch Beschluss) zu treffen und diese dem Arbeitgeber schriftlich mit Begründung (!) mitzuteilen. Lässt der Betriebsrat die Wochenfrist verstreichen, gilt seine Zustimmung zu der geplanten Einstellung (und Eingruppierung) als erteilt (§ 99 Abs. 3 Satz 2 BetrVG).

oder meinst du vielleicht das?

L
Lotus

27.06.2007 um 15:59 Uhr

Hallo Musti, bei uns ( Pflegebereich ) unterschreiben wir den Vertrag, da steht u.a. gilt, wenn der Betriebsrat zugestimmt hat.

Gruß Lotus

W
Waschbär

27.06.2007 um 16:16 Uhr

Lotus,

das die Pflege gerne und viel Unterschreiben muss .... das steht ausser frage oft auch damit sich der Vorgesetzte aus der Verantwortung ziehen kann ( möchte) Die Begründung ist ofn noch besser ... Die Pflegekräfte unterschrewiben dieses Formular, damit sich ihre Eigenverantwortung steigert !

Ist kein Witz, das sollte mal eine Begründung werden, um ein weiters Formular "einzuführen".

Musti, meinst du den Arbeitsvertrag ? p.s die gegenfrage dazu ist dan ja, was Unterschreibt der BRV damit ? Sinn und Zweck der Unterschrift ?

K
Kölner

27.06.2007 um 19:05 Uhr

@Lotus Interessant wäre dann in Eurem Falle, wer bei einer Zustimmungsverneinung/bei Nichteinstellung im gerichtlichen Verfahren so alles als "Antragsgegner" zu bezeichnen ist und zu laden ist, weil er die Einstellung verhindert hat.

Ist es nicht ärgerlich, dass ein BR so "ge-/missbraucht" werden kann?

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