Erstellt am 19.02.2019 um 17:27 Uhr von celestro
Die neue Zulage auch freiwillig und ohne "erkennbaren Grund" bzw. ohne Hinweis darauf, wozu Sie gut sein soll ?
"Könnte man dies als Bestechung Bzw sich vom AG kaufen lassen auslegen ?"
Als was sollte man Sie sonst ansehen, wenn Sie niemand anderes bekommt und anscheinend auch keinerlei Begründung geliefert wird ?
"Wie ist dazu eure Meinung?"
Du solltest mal nachfragen und je nach Antwort ergibt sich dann weiteres ...
Erstellt am 19.02.2019 um 18:04 Uhr von krambambuli
Könnte doch sein, dass es andere (nicht BR-Mitglieder) vergleichbare AN gibt, die erhöht wurden und du mit denen vergleichen wirst.
Macht doch mal einen Einblick in die Entgeltliste.
Erstellt am 19.02.2019 um 18:32 Uhr von nicoline
*aber im Hinblick das ich die einzige Person aus dem Br bin die diese bekommt...*
Wenn du schon Zweifel hast, ob du sie annehmen sollst, frage ich mich, was dich daran hindert, den AG zu fragen, was es damit auf sich hat.
*Ich gehöre nicht zu der Berufsgruppe die es sich unbedingt leisten kann diese Zulagen abzulehnen*
Kannst du es dir denn leisten, u.U. in den Ruf zu geraten, bestechlich zu sein?
Erstellt am 19.02.2019 um 21:26 Uhr von Moreno
Eben bisher konntest du doch auch ohne die Zulage leben. Fragt doch Mal offen im Monatsgespräch warum der Arbeitgeber diese Zulage zahlen will.
Erstellt am 19.02.2019 um 22:43 Uhr von Dummerhund
Reflektiere Dich und euer Gremium selber und entscheide dann. Habt ihr hier und da schon mal Kämpfe mit dem AG wenn es um Entscheidungen geht, dann würde ich es sehen wie euer Gremium. Winkt ihr vieles auf bitten des AG durch kann diese freiwillige Leistung auch mal schnell zum Bumerang werden (freiwillige Leistungen können auch ohne Gründe mal schnell gestrichen werden. Also niemals mit zum Gehalt einplanen). Ist eine Entscheidung die ihr nur vor Ort richtig einschätzen könnt.
Erstellt am 20.02.2019 um 07:46 Uhr von Tulpe
Du hast eine Teilfreistellung, was ist mit dem anderen Teil? Wo Arbeitest du dann, bekommen die Mitarbeiter der Abt. auch eine Zulage? Dann ist es Rechtens. Das hat mit dem BR nichts zu tun, sonder mit der Abt. wo du sonst bist.
Erstellt am 20.02.2019 um 08:18 Uhr von Erbsenzähler
Ich schließe mich den Antworten von krambambuli und Tulpe vollkommen an.
Erstellt am 20.02.2019 um 08:32 Uhr von moreno
,,Also niemals mit zum Gehalt einplanen" Zitat Dummer Hund....also nehmen und hoffen, dass es ganz lange bezahlt wird? Oh Mann
Erstellt am 21.02.2019 um 22:05 Uhr von Dummerhund
@moreno. Vor 20- 25 Jahren hätte ich deine Meinung noch geteilt. Mittlerweile aber gibt es so viele verschiedene Urteile über diese freiwilligen sozialen Leistungen, dass ich nie jemanden raten würde es als zukünftigen festen Bestandteil des Gehaltes sehen sollte.
Erstellt am 21.02.2019 um 22:11 Uhr von Moreno
Welche Urteile gibt es denn zu freiwillige soziale Leistungen wenn diese nur für Betriebsratsarbeit gezahlt wird? Deswegen im Monatsgespräch nachfragen wofür diese bezahlt wird und wenn es nichts mit dem eigentlichen Arbeitsverhältnis in Zusammenhang steht ganz klar drauf verzichten!