Wie früh abmelden?
Gibt es eine verbindliche Vorgabe, wie früh ich mich melden muß, wenn ich wegen Br-Tätigkeit meinen Arbeitsplatz verlassen muß?
Community-Antworten (2)
25.06.2007 um 15:04 Uhr
@hade, das lässt sich m. M. nach nicht so pauschal beantworten und kommt immer auf die Situation an.
Hast du Sitzung, ist es kein Fehler, sicherheitshalber dem Vorgesetzten bereits zu Arbeitsbeginn die Abwesenheit nochmal's mitzuteilen.
Kommt dagegen ein Kollege mit einem Anliegen zu dir, wird die Abmeldung von jetzt auf gleich erfolgen müssen....
25.06.2007 um 15:19 Uhr
Ich glaube, außer der Pflicht, sich überhaupt ab- und wieder anzumelden, ist nichts näher geregelt.
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