Erstellt am 25.06.2007 um 13:04 Uhr von Mona-Lisa
@hade,
das lässt sich m. M. nach nicht so pauschal beantworten und kommt immer auf die Situation an.
Hast du Sitzung, ist es kein Fehler, sicherheitshalber dem Vorgesetzten bereits zu Arbeitsbeginn die Abwesenheit nochmal's mitzuteilen.
Kommt dagegen ein Kollege mit einem Anliegen zu dir, wird die Abmeldung von jetzt auf gleich erfolgen müssen....
Erstellt am 25.06.2007 um 13:19 Uhr von Sternburg
Ich glaube, außer der Pflicht, sich überhaupt ab- und wieder anzumelden, ist nichts näher geregelt.