Anspruch auf Sitzungstermin innerhalb der Arbeitszeit?
Hat ein Betriebsratsmitglied einen Anspruch darauf,dass die BR-Sitzungen innerhalb seiner persöhnlichen Arbeitszeit stattfinden ?Konkreter Fall:Die BR-Sitzungen sind immer Nachmittags um 14 Uhr, da ist ein BR-Mitglied nicht mehr im Hause,da er nur 20 Stunden arbeitet.Die Sitzungen wurden aber immer zu diesem Zeitpunkt gemacht,da es vom Betriebsablauf einfach auch gut passt.
Community-Antworten (3)
25.06.2007 um 14:55 Uhr
Nein, dieser Anspruch besteht nicht.
ABER: Dem betroffenen BR-Mitglied ist als Ausgleich für die aufgewandte Zeit eine entsprechende Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts zu gewähren. Dazu gehören auch die zusätzlichen Wegezeiten.
(§ 37 Abs. 3 BetrVG)
25.06.2007 um 14:57 Uhr
Hallo Schwarzwaldmädel,
siehe dazu § 30 und § 37 Abs. 3 BetrVG.
Es wird nicht immer möglich sein auf alle BR Mitglieder Rücksicht zu nehmen. Im Gesetz hat der BR auf die betrieblichen Notwendigkeiten Rücksicht zu nehmen (§ 30) und Mitglieder die außerhalb Ihrer AZ Betriebsratsarbeit wahrnehmen haben entsprechende Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelt innerhalb eines Monats zu erhalten oder vergütet zu bekommen. (§ 37 Abs.3)
MfG Angi1
26.06.2007 um 00:37 Uhr
auch wenn es nicht immer möglich ist, jedem wunsch gerecht zu werden, sollte doch zumindest ein kompromiss gesucht werden. vielleicht kann man die sitzung wenigstens ein bißchen nach vorne verschieben?
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