Hallo Leute,
ein Mitarbeiter möchte in unserem Unternehmen kündigen. Bei der bekanntgabe der Kündigung gegenüber seinen Vorgesetzten möchte er ein Betriebsratmitglied dabei haben. Gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage, das bei solch einem Gespräch der Betriebsrat mit anwesend sein darf?