Erstellt am 19.02.2019 um 00:07 Uhr von celestro
Einen solchen Anspruch gibt es mMn nicht.
Erstellt am 19.02.2019 um 08:01 Uhr von wdliss
Es gibt ja keine gesetzliche Grundlage für die Bekanntgabe der Kündigung gegenüber dem Vorgesetzten. Somit natürlich auch keine weiteren Regelungen. Von daher würde ich das BRM meines Vertrauens einfach mitnehmen.
Erstellt am 19.02.2019 um 08:18 Uhr von takkus
Ich wüsste auch nicht, warum ich dort als Betriebsrat mitgehen sollte. Und was soll das für ein Gespräch sein? Die Kündigung wird hoffentlich schriftlich verfasst und an den ArbGeb übersandt?
Erstellt am 19.02.2019 um 08:54 Uhr von stehipp
Es gibt aus meiner Sicht aber auch kein Grund, warum ein BR nicht dabei sein DARF! Wenn also alle damit einverstanden sind (AN und AG) steht dem wohl nichts im Wege.
Einen Anspruch des AN einen BR dabei zu haben liegt hier aber wohl nicht vor.
Sehe ehrlich gesagt auch keine Notwendigkeit. Kündigung übergeben, idealerweise Empfang bestätigen lassen, nett lächeln und wieder gehen. Oder alternativ einfach per Post schicken, wenn man die direkte Konfrontation nicht will.
Erstellt am 19.02.2019 um 09:46 Uhr von celestro
"Es gibt aus meiner Sicht aber auch kein Grund, warum ein BR nicht dabei sein DARF!"
Ein BRM wird für BR-Arbeit von der Arbeit freigestellt. Einen AN bei der Kündigungsäußerung gegenüber dem Vorgesetzten dabei zu sein, ist aber keine BR-Arbeit. Ich sehe daher durchaus einen Hinderungsgrund, sofern das BRM nicht seine Pause opfert oder dies unentgeltlich "vor" bzw. "nach" der Arbeit macht.
Erstellt am 19.02.2019 um 10:55 Uhr von PANHEAD
Hallo,
mich wundern aber so einige Aussagen. Der BR ist die Interessenvertretung der MA, auch über eine Kündigung hinaus. Also bis zum letzten Arbeitstag. Dieser MA möchte in einem Mitarbeitergespräch eventuell seine Kündigung abgeben ( oder vielleicht auch nicht? ), und dazu kann er sich doch ein BR Mitglied zur Unterstützung aussuchen. Nur weil er kündigen will, muss der MA doch nicht im Stich gelassen werden. Vielleicht ändert der MA im Gespräch seine Meinung und es werden eventuelle Probleme geklärt?
Wir hatten schon mal so einen ähnlichen Fall und ich bin mitgegangen, warum auch nicht.
Erstellt am 19.02.2019 um 10:59 Uhr von celestro
Es geht hier rein um die Beantwortung der Frage: "hat ein MA einen Anspruch, zur Kündigungsübergabe ein BRM mitzunehmen". Von einem Mitarbeitergespräch ist in der Fragestellung überhaupt keine Rede gewesen. Ebenso wenig ist es ein "im Stich lassen", wenn man sich anschaut, ob der MA ein "Recht" auf Begleitung hat. Und zu guter Letzt ... wenn der AG / Vorgesetzte whatever einverstanden ist, kann natürlich das BRM trotzdem mitgehen. Warum auch nicht ? ;-)))
Erstellt am 19.02.2019 um 14:03 Uhr von ganther
nachdem es noch nicht mal bei dem umgedrehten Fall (AG ist entschlossen MA zu kündigen und ruft in zum Gespräch) ein TeilnahmeRECHT des BR an der Besprechung besteht (BAG 1 ABR 53/03) besteht, so gibt es das Recht umgekehrt erst recht nicht