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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wahlbeobachter?

W
weissnichtviel
Nov 2016 bearbeitet

Welche Rechte haben die Wahlbeobachter der Gewerkschaften im Wahlvorstand der Betriebsratswahl. Dürfen sie die Wählerlisten jederzeit einsehen und nachbverfolgen, wer z.B. briefwahlunterlagen angefordert hat oder schon zurückgeschikct hat?

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Community-Antworten (2)

R
rolfo

24.02.2010 um 15:38 Uhr

Die Wählerliste hängt im Betrieb aus, da könne sie gucken soviel sie wollen, nicht mal der Wahlvorstand weiss wer die Briefwahlunterlagen zurückgeschickt hat, geöffnet werden die erst am Wahltag. Also, was wollen die gucken...nichts.

P
Petrus

24.02.2010 um 15:48 Uhr

@rolfo: Doch, das weiss der WV schon, da der Absender draufstehen muss (guckst Du §24(1) Nr.5 WO)

@WNV: Im Prinzip darf der alles wissen, was der WV auch weiß.

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