Erstellt am 24.02.2010 um 14:38 Uhr von rolfo
Die Wählerliste hängt im Betrieb aus, da könne sie gucken soviel sie wollen, nicht mal der Wahlvorstand weiss wer die Briefwahlunterlagen zurückgeschickt hat, geöffnet werden die erst am Wahltag. Also, was wollen die gucken...nichts.
Erstellt am 24.02.2010 um 14:48 Uhr von Petrus
@rolfo: Doch, das weiss der WV schon, da der Absender draufstehen muss (guckst Du §24(1) Nr.5 WO)
@WNV: Im Prinzip darf der alles wissen, was der WV auch weiß.